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Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter


Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter Aufgaben und Gehalt
 

Was ist ein Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter?

Der Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte ist so etwas wie das Gewissen eines Unternehmens. Seinen Auftrag hat er von der Geschäftsführung erhalten: Er hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitssicherheitsbestimmungen und die Vorgaben zum Gesundheitsschutz eingehalten werden. Er erarbeitet Konzepte zum betrieblichen Arbeitsschutz, stellt in Absprache mit der Geschäftsführung Maßnahmen vor und setzt sie um oder überwacht die Durchführung.

Die Vorgaben und Normen vonseiten des Gesetzgebers und von Institutionen wie den Berufsgenossenschaften sind sehr umfangreich. Die meisten Unternehmen führen daher ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach DIN ISO 45001 (aktuell: DIN 45001:2023-12) ein. In dieser DIN-Norm wird gefordert: „Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieses Dokuments ein SGA-Managementsystem [SGA: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz] aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen.“

Der Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte hat damit alle für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz relevanten Tätigkeiten zu bündeln und zu verstetigen. Er definiert Standardprozesse und überwacht diese. Er informiert die Geschäftsführung über die Leistung des AMS, den Stand und die Wirksamkeit der Anwendung sowie über die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen. Außerdem setzt er sich für die Beteiligung aller Beschäftigten am AMS ein und fördert den Einbezug der Mitarbeiter als „Experten vor Ort“.

Die Benennung einer qualifizierten Person als Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter ist in den gängigen AMS-Standards nicht mehr ausdrücklich vorgesehen. Da die mit dem Arbeitsschutzmanagement verbundenen Tätigkeiten aber sehr komplex sind, ist die Bestellung einer Fachperson als Beauftragten für dieses Themenfeld aber durchaus sinnvoll – insbesondere in größeren Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen. In der Regel wird der Arbeitsschutzbeauftragte für die Durchführung dieser Aufgaben von seiner „eigentlichen“ Arbeit entlastet und freigestellt. Gerade in Großunternehmen ist aber mit diesem komplexen Themenfeld eine Vollzeitstelle verbunden. Die Geschäftsführung hat ihm zur qualifizierten Wahrnehmung dieser Aufgaben die erforderlichen Befugnisse zu übertragen, die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen sowie entsprechende Fortbildungen zu gewährleisten.


Welche Aufgaben hat ein Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter?

Ein Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter, auch SGA-Beauftragter genannt, hat die Aufgabe, das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) in einem Unternehmen zu implementieren, zu betreiben und kontinuierlich zu verbessern. Das Aufgabenspektrum des AMS- oder SGA-Beauftragten ist damit umfangreich und anspruchsvoll: Es reicht von der Einführung und der strategischen Ausrichtung des AMS als Bündel von langfristigen Konzepten über die stetige Fortführung des Systems bis hin zu kurzfristigen, operativen Maßnahmen – immer in Absprache mit der Geschäftsführung, in deren Auftrag er handelt und an die er berichtet. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Beschäftigten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dabei erstellt er auch Gefährdungsbeurteilungen, führt Unterweisungen sowie Schulungen durch und dokumentiert alle Aktionen und Vorfälle.

Zu den typischen Aufgaben des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten gehören:

  • Aufbau, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation;
  • Beratung der Geschäftsführung und der Führungskräfte in Hinblick auf Anwendung und Weiterentwicklung des AMS;
  • Formulierung der Arbeitsschutzziele;
  • Erarbeiten von Maßnahmen zum Arbeitsschutz sowie deren Überwachung;
  • regelmäßige Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutzes sowie Bereitstellung von Kennzahlen zur Beurteilung von dessen Wirksamkeit;
  • Information und Schulung der Beschäftigten;
  • Einbezug der Mitarbeiter, Regelung der Konsultation und der Beteiligung;
  • Pflege der Dokumentation (Handbuch);
  • Vorbereitung interner und Begleitung externer Audits;
  • regelmäßige Berichterstattung an die Geschäftsleitung;
  • Koordination mit anderen Managementsystemen bzw. Einbindung in ein integriertes Managementsystem (IMS).

Welche Kompetenzen braucht ein Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter?

Vielfältige Aufgaben erfordern vielfältige Kompetenzen. Damit ein komplexes System wie ein AMS im Unternehmen etabliert und wirksam fortgeführt werden kann, muss der Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte die einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Normen und anderen Regelwerke kennen und anwenden können. Als Vermittler zwischen der Geschäftsführung und den Führungskräften auf der einen und den Beschäftigten auf der anderen Seite sollte er zudem von allen beteiligten Parteien und deren Angehörigen als fairer, vertrauenswürdiger und unparteiischer Partner akzeptiert werden: Schließlich hat er das Management und die Mitarbeiter von der Relevanz von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Bedeutung eines AMS zu überzeugen und alle Seiten dazu anzuhalten, am AMS und dessen Umsetzung mitzuwirken. Da er alle zur Einhaltung der Vorschriften bewegen muss, aber selbst als Inhaber einer Stabsstelle keine Weisungsbefugnis besitzt, sind Diplomatie, Fingerspitzengefühl, Überzeugungskraft und Durchhaltevermögen beim Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten gefragt.

Als zentraler Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Arbeitsschutz kommt er mit den unterschiedlichsten Personen und Interessengruppen im Unternehmen in Kontakt. Um allen Forderungen und Vorschlägen gegenüber aufgeschlossen zu sein, sollte der Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte offen und empathisch auftreten und kontaktfreudig sein. Als Moderator und Fürsprecher oft ungeliebter oder auch als unnötig erachteter Vorgehensweisen benötigt er sehr gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten. Zudem sollte er über ein gutes Zeitmanagement verfügen und ein Organisationstalent sein, da der Koordinations- und Abstimmungsbedarf bei den meisten Fragen relativ hoch ist. Um seine Management-Aufgabe zu erfüllen, sind Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement, Prozessgestaltung und -steuerung, Moderation und Coaching maßgeblich.


Wie wird man Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter?

Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter wird man nicht durch eine Berufsausbildung oder ein Studium, sondern durch eine förmliche Bestellung durch den Arbeitgeber. Dieser ernennt eine entsprechend qualifizierte Fachkraft, um die Funktion eines AMS-Beauftragten zu übernehmen. In der Regel ist diese Position mit der Einrichtung oder Besetzung einer Stabsstelle verbunden, die direkt der Geschäftsführung unterstellt und dieser berichtspflichtig, aber gegenüber den Angehörigen des Unternehmens nicht weisungsberechtigt ist.

Zum AMS-Beauftragten wird meist eine Fach- oder Führungskraft ernannt, die sich durch eine Weiterbildung zum Arbeitsschutzbeauftragen qualifiziert hat und damit die sicherheitstechnische Fachkunde nachweisen kann. Wer über eine Hochschulausbildung, beispielsweise als Sicherheitsingenieur, bereits über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt und mindestens ein Jahr in einer vergleichbaren Position Berufserfahrung gesammelt hat, kann auch direkt, ohne eine spezielle Weiterbildung, zum AMS-Beauftragten bestellt werden.

Da die Geschäftsführung bestimmt, wer als Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter tätig werden soll, muss eine Person nicht nur fachlich qualifiziert und charakterlich geeignet sein, sondern auch von der Leitungsebene – und möglichst auch den Beschäftigten – akzeptiert werden.


Wie viel verdient ein Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter?

Ein Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter verdient in Deutschland zwischen rund 42.000 Euro und knapp 60.000 Euro brutto im Jahr – je nach Qualifikation und Berufserfahrung, aber auch Branche, Unternehmensgröße sowie Standort des Arbeitgebers. Der Durchschnitt liegt deutschlandweit bei knapp 50.000 Euro brutto/Jahr, wobei die Gehälter im Süden Deutschlands tendenziell über denen im Norden liegen – ebenso wie die Lebenshaltungskosten.


Weiterbildung für Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte

Die Entwicklungen in Technik, Medizin und Psychologie schreiten unaufhaltsam voran. Arbeitsverfahren werden umgestellt, neue Maschinen und Anlagen eingesetzt, Herstellungsprozesse geändert. Immer neue ergonomische, medizinische und psychologische Erkenntnisse fließen in die Bewertung von Gefährdungen und Risiken mit ein. Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte müssen, um ihre Funktion bestimmungsgemäß erfüllen zu können, ihr Fachwissen und ihre Kenntnis der Rechtslage stets aktuell halten und erweitern. Weiterbildungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Ergonomie, Anlagensicherheit und Hygiene sind notwendige Qualifizierungsmaßnahmen. Für AMS-Beauftragte als Vermittler zwischen der Führungs- und der Mitarbeiterebene sind aber auch Schulungen zur Stärkung der Softskills sinnvoll. Hier sind Themen wie Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit, Zeitmanagement oder Selbstmotivation hilfreich.

Wer über eine duale Ausbildung und entsprechende Fortbildungsmaßnahmen in die Position des Arbeitsschutzmanagement-Beauftragten aufgerückt ist, kann seine fachliche Qualifikation noch durch ein Studium in einem Fach wie Sicherheitsmanagement oder Sicherheitstechnik verbreitern und erweitern. Damit stehen auch höhere – und noch besser dotierte – Positionen offen.

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