Betriebsrat


Betriebsrat Aufgaben und Gehalt

Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist eine von den Arbeitnehmern gewählte Interessenvertretung. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat. Sein Ziel ist es, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und zu mehr Demokratie im Unternehmen beizutragen. Zudem überwacht er, ob geltende Gesetze, Vorschiften, Verträge und Vereinbarungen eingehalten werden. Im Unternehmen werden jeden Tag neue Entscheidungen getroffen, über die nicht jeder Mitarbeiter sofort aufgeklärt wird. Deshalb trägt der Betriebsrat diese Themen an die Mitarbeiter weiter. Ob es sich um das aktuelle Geschehen, die Urlaubsplanung oder die Entgeltgestaltung handelt, die Mitarbeiter werden informiert, können sich aber auch immer mit Anregungen oder Wünschen an den Betriebsrat wenden. Der Betriebsrat ist sowohl vor der Einstellung neuer Mitarbeiter als auch bei bevorstehenden Kündigungen von Beschäftigten des Unternehmens anzuhören. Bei Umstrukturierungen oder Personalabbau erstellt er einen Sozialplan. Er führt seine Tätigkeit im Unternehmen ehrenamtlich aus. Der Betriebsrat wird vom Gesetzgeber besonders geschützt, damit er seine Aufgaben und Pflichten bestmöglich erfüllen kann, ohne Nachteile befürchten zu müssen. So genießt der Betriebsrat das Recht auf Freistellung, wenn seine Tätigkeit nicht außerhalb der Arbeitszeiten erfolgen kann. Außerdem hat er einen besonderen Kündigungsschutz, zumindest was die ordentliche Kündigung anbelangt. Er hat ein Recht auf Kostenübernahme für beispielsweise benötigte Arbeitsmaterialien und Gesetzestexte. Zudem hat er ein Recht auf Fort- und Weiterbildung, denn er kann die Interessen der Arbeitnehmerschaft nur dann bestmöglich vertreten, wenn er über arbeitsrechtliche Entwicklungen informiert ist.


Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat handelt zugunsten der Arbeitnehmer und vertritt deren Interessen gegenüber der Unternehmensführung. Beispielsweise sorgt er dafür, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb umgesetzt wird, gleiche Chancen bei der Einstellung oder dem Aufstieg gelten, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert wird und auch die Interessen der Auszubildenden Gehör finden.

Um die Meinungen der Mitarbeiter vertreten und seine Aufgaben im Sinne der Beschäftigten durchführen zu können, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. So kann er beispielsweise bei Entscheidungen über Arbeitszeiten, Planzeiten und Lohngestaltung mitreden. Auf diese Weise sind die Mitglieder des Betriebsrates an vielen Prozessen im Unternehmen beteiligt. Sie haben beispielsweise ein Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitsplatzgestaltung oder bei einer möglichen Produktivitätssteigerung. Dabei beurteilen und analysieren sie das Verhalten der Mitarbeiter und testen, wie stark diese belastet werden können. Außerdem wirkt der Betriebsrat bei der Auswahl, Gestaltung und räumlichen Anordnung von Arbeitsplätzen mit. Der Betriebsrat sorgt dafür, dass dem Arbeitnehmer Sorgen genommen werden und Unklares erläutert wird. Deshalb hat der Betriebsrat auch ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Einschränkungen, Stilllegung oder Verlagerung des Betriebes geht. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärkt er den Beschäftigten den Rücken und begleitet sie zu Unterredungen. Er kontrolliert, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die wirtschaftliche Situation des Betriebes informieren, so dass dieser immer rechtzeitig im Sinne der Belegschaft handeln kann. Der Betriebsrat ist auch befugt, Berufsausbildungen zu überwachen. Um die umfangreichen Themenfelder kompetent überblicken zu können, müssen die Mitglieder des Betriebsrates gewisse Kenntnisse mitbringen.

Die Arbeitsfelder eines Betriebsrats umfassen zusammengefasst folgende Gebiete:

  • Arbeitszeitgestaltung und Entlohnungsgrundsätze
  • Soziale Themen
  • Personelle Angelegenheiten
  • Berufsbildung
  • Gesundheitsschutz
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten

 


Welche Kompetenzen braucht ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist in vielen Bereichen tätig und sollte daher über ein breites Wissen und hohe soziale Kompetenz verfügen. Genaue Kenntnisse in den Bereichen Arbeits- und Personalrecht sind dabei nur ein kleiner Teil. Da der Betriebsrat bei unterschiedlichen Themen ein Mitbestimmungsrecht besitzt, sollte er in diesen Bereichen auch die entsprechenden Kenntnisse mitbringen. So ist Fachwissen im Bereich Prozessmanagement wichtig, um zu erkennen, auf welche Art und Weise man die Mitarbeiter in den Ablauf des Lean Managements bzw. der Lean Production einbinden kann. Um den Mitarbeitern das aktuelle Geschehen ordnungsgemäß kommunizieren zu können, ist es wichtig, dass der Betriebsrat einen Überblick über die Abteilungen und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens hat. Entsprechend sollten beim Betriebsrat wirtschaftliche Kenntnisse vorhanden sein, sodass er beispielsweise Controlling-Berichte lesen, diese analysieren und die Situation richtig einschätzen kann.

Der Betriebsrat hat das Recht, Schulungen zu besuchen, auf denen ihm das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Wissen vermittelt wird (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Die Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für die Schulung verhältnismäßig sein müssen, das notwendige Wissen noch nicht vorhanden ist und dass die Betriebsabläufe durch den Schulungsbesuch nicht beeinträchtigt werden dürfen.


Wie wird man Betriebsrat?

Um Mitglied im Betriebsrat zu werden, muss es einen solchen im Unternehmen geben. Die Gründung eines Betriebsrates ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, welche im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgehalten sind. Die Anzahl der Betriebsräte in einem Unternehmen ist abhängig von der Zahl der Beschäftigten: In einem Betrieb müssen dafür mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer, davon drei wählbare, seit mindestens einem halben Jahr beschäftigt sein. Sind zwischen fünf und zwanzig Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt, reicht ein Vertreter aus, der als Betriebsrat fungiert. Sind zwischen 21 und 50 Angestellte im Unternehmen, so müssen wenigstens drei Betriebsräte bestimmt werden, bei bis zu 100 Arbeitnehmern braucht es fünf Vertreter. Die Zahl der Betriebsräte wächst dementsprechend mit der Anzahl der Angestellten bzw. mit der Unternehmensgröße. Ab einer Angestelltenzahl von 200 können die Betriebsräte auch gänzlich von ihrer eigentlichen Arbeit entbunden werden und sich somit auf die Vertretung der Beschäftigten konzentrieren.

Zum Betriebsrat wird man von den Wahlberechtigten des Unternehmens gewählt. Anwärter auf den Betriebsratsposten müssen über 18 Jahre alt und seit mindestens einem halben Jahr im Unternehmen angestellt sein. Doch nicht alle Mitarbeiter können sich auf die Wahlliste setzen lassen; ausgeschlossen sind beispielsweise Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Gesellschafter und leitende Angestellte. Auch für Leiharbeiter gelten besondere Bestimmungen. Sie dürfen zwar bei der Wahl des Betriebsrates mitbestimmen, wer als Vertreter gewählt wird, selbst kandidieren dürfen sie jedoch nicht. Außerdem müssen sich Kandidaten in der Regel bereits einige Wochen vor der Wahl aufstellen lassen.

Kurzentschlossene haben höchstens die Möglichkeit, bei Ausfall eines bereits bestehenden Kandidaten als „Nachrücker“ auf die Liste zu kommen.

Die Wahlen selbst finden alle vier Jahre statt und werden immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai abgehalten. Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht behindert oder verboten werden.


Wie viel verdient ein Betriebsrat?

Die Betriebsratstätigkeit ist prinzipiell ein unentgeltliches Ehrenamt. Das Ehrenamtsprinzip stellt sicher, dass jedes Betriebsratsmitglied sein Amt unabhängig und frei von äußeren Einflüssen ausübt. Statt einer gesonderten Vergütung erhält das Betriebsratsmitglied sein normales Gehalt weiter – und zwar in derselben Höhe wie vor Amtsübernahme (Lohnausfallprinzip, § 37 Abs. 2 BetrVG). Das vom Arbeitgeber nach dem Lohnausfallprinzip zu zahlende Gehalt umfasst neben dem Grundgehalt auch alle sonstigen Vergütungsbestandteile und Zulagen, egal ob sie tätigkeits- oder leistungsbezogen sind.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Betriebsrat für seine Tätigkeiten freizustellen und darf diese Zeiten nicht als Fehlzeiten vom Arbeitsentgelt abziehen oder ein Nacharbeiten der Stunden verlangen


Weiterbildung für Betriebsräte

Um die verantwortungsvolle Tätigkeit als Betriebsrat ausüben zu können, ist es nicht nur wichtig, sich weiterzubilden, es sogar eine gesetzliche Pflicht. Alle neugewählten Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sowie zum Arbeitsschutz (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Gerade im Arbeitsrecht dreht sich das Themenkarussell schnell, sodass es auch erfahrene Betriebsräte nicht leicht haben, den Überblick zu behalten. Schnell ist eine aktuelle Entwicklung, die Auswirkungen auch auf den eigenen Betrieb haben, verpasst oder nicht optimal umgesetzt. Stetige Weiterbildung in diesem Bereich ist für Betriebsräte daher ein Muss. Betriebsräte benötigen immer top aktuelles und fachlich fundiertes Wissen, um im Interesse der Mitarbeiter handeln zu können: sei es im Bereich Personal- und Arbeitsrecht, Lean Management oder Ergonomie am Arbeitsplatz. Viele private Weiterbildungsinstitute bieten praxiserprobtes Know-how für Betriebsräte.

Als Betriebsratsmitglied sollte man zudem unbedingt über gute Kommunikationsfähigkeiten verfügen, denn in persönlichen Gesprächen, Diskussionen oder Verhandlungen mit der Geschäftsführung und Belegschaft ist diese das A und O. Auf Betriebsversammlungen sollte man in der Lage sein, vor einer Gruppe zu sprechen oder eine Diskussionsrunde zu leiten. Da der Betriebsrat sich auch häufig mit Konflikten beschäftigen muss, ist seine Fähigkeit, diese konstruktiv zu lösen, von großer Bedeutung für ein gutes Ergebnis im Sinner aller Beteiligten. Seminare, die diese Kompetenz schulen, sollte ein Betriebsratsmitglied regelmäßig besuchen. Auch ein gutes Zeit- und Selbstmanagement ist für diese Aufgabe wichtig, damit das Tagesgeschäft nicht zu kurz kommt, wenn viele Aufgaben in der Funktion als Betriebsratsmitglied zu bewältigen sind.

Die Gleichbehandlung aller Geschlechter ist uns wichtig und gehört zu unseren gelebten Kernwerten. In Texten verzichten wir auf sprachliches Gendern,
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