Technischer Sachverständiger

Was ist ein Technischer Sachverständiger?
Ein Technischer Sachverständiger ist der Garant für die Sicherheit von Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen oder auch der Infrastruktur. Er überprüft, ob alle technischen Regeln und Normen sowie die allgemeinen und auch die einschlägigen branchenspezifischen Richtlinien eingehalten werden. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf der Einrichtung und Nutzung von Haustechnik, Betriebs- und Verkehrsmitteln sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen oder auch Leitungsnetzen und Verkehrswegen. Zudem kontrolliert oder überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die bei der Anwendung technischer Verfahren und beim Einsatz von Arbeitskräften gelten, um deren Sicherheit zu garantieren. Dazu erstellt er beispielsweise sicherheitstechnische Gutachten oder, im Bereich des Arbeitsschutzes, Gefährdungsbeurteilungen, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Des Weiteren kann er als Berater auftreten, um als Dienstleister Kunden – Unternehmen, aber auch Privatleute – über die Vorteile und Risiken von technischen Verfahren, baulichen Ausstattungen sowie den Einsatz von Geräten und Systemen zu informieren, Wertgutachten zu erstellen oder Schadensbewertungen vorzunehmen.
Als Arbeitgeber kommen für einen Technischen Sachverständigen sowohl privatrechtlich organisierte Wirtschaftsunternehmen und Vereine als auch öffentliche Institutionen infrage. Zu Ersteren gehören insbesondere Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA, die auch im hoheitlichen Auftrag handeln, aber auch Ingenieurbüros sowie Versicherungsgesellschaften und Kreditunternehmen. Zu Letzteren zählen beispielsweise Verwaltungseinheiten wie Bauaufsichtsbehörde und Gewerbeaufsichtsamt. Alle Arbeitgeber müssen dabei auf die Expertise des Sachverständigen vertrauen, um einerseits fundierte und verlässliche Einschätzungen zum sicheren Betrieb von Geräten, Fahrzeugen und technischen Einrichtungen zu erhalten. Andererseits geht es um die Abschätzung bestehender Risiken und Schadensbilder sowie um Vermögenswerte oder die Restnutzungs- bzw. -laufzeiten.
Bei unvorhergesehenen Schadensfällen – vom Brand in einer Tiefgarage über eine Explosion in einem Kraftwerk bis zum Einsturz einer Brücke – muss ein Technischer Sachverständiger unter Umständen schnell vor Ort sein, um Gefährdungssituationen zu beurteilen. Hier sind je nach Tätigkeitsfeld auch Einsätze in der Nacht oder am Wochenende möglich – und auch längere Dienstreisen, wenn er für international tätige Organisationen wie den TÜV Schadensfälle im Ausland begutachten oder bewerten muss.
Welche Aufgaben hat ein Technischer Sachverständiger?
Als Aufgaben hat ein Technischer Sachverständiger – je nach Branche und Spezifizierung – zunächst verschiedenste Prüf-, Kontroll- und Überwachungsfunktionen zu erfüllen. Zudem muss er beraten, bewerten und begutachten oder auch ermitteln.
Prüfen, kontrollieren und überwachen muss der Technische Sachverständige, ob bei Immobilien, technischen Anlagen, Einrichtungen und Geräten oder auch Gebrauchsgegenständen alle sicherheitsrelevanten Aspekte beachtet wurden. Dies beginnt bei der Erstabnahme eines Bauwerks, eines Betriebs- oder Arbeitsmittels, eines Geräts, Fahrzeugs oder Ausstattungsstücks – vom Abwasserbecken und Elektrohubwagen über Fahrradhelm und Laubbläser bis zu Motorrad und Zylinderschloss. Hier hat er beispielsweise mit einer „Allgemeinen Betriebserlaubnis“ oder einem Prüfsiegel wie „GS – Geprüfte Sicherheit“ zu bestätigen, dass alle relevanten technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllt wurden, um die Sicherheit bei deren fachgerechtem Betrieb bzw. der sachgerechten Nutzung oder Anwendung zu gewährleisten. Aber auch bei genutzten Einrichtungen sowie „laufendem und stehendem Gut“ hat er regelmäßig die Betriebssicherheit festzustellen und zu attestieren – etwa mit der TÜV-Plakette. Zu den Einrichtungen zählen beispielsweise Anlagen und Maschinen vom Aufzug über den Drehrohrofen und den Industrieroboter bis zum Umspannwerk. Beim Begriff „laufendes und stehendes Gut“ wird der Bogen gespannt von Kraftfahrzeugen und Eisenbahnwaggons bis zur Signalanlage und zur Brücke. Erfüllt ein Gerät die Anforderungen nicht mehr, kann der Technische Sachverständige Nachbesserungen fordern und Fristen setzen – und bei weiterer Nichterfüllung der Auflagen oder Nichteinhaltung von Grenzwerten das Gerät stillsetzen oder aus dem Verkehr ziehen. In den Bereich der Kontrolle fällt auch die Überwachung des Arbeitsschutzes in Betrieben. Hier ist er gefordert, per Sicherheitsbegehungen oder Befragungen Risikoermittlungen zu erstellen und die Umsetzung von Standards in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu überprüfen.
Als Berater, Bewerter und Vermittler ist er häufig bei Versicherungen oder Kreditinstituten im Einsatz. Einerseits kann er darüber aufklären, welche technische Ausstattung etwa in Neu- und Bestandsimmobilien als Haustechnik sinnvoll ist und welche Kosten bei Kauf und Installation anfallen können. Andererseits kann er die Problematik von Schadensfällen aufgreifen und die mögliche Höhe von Versicherungsleistungen oder auch Darlehen zur Finanzierung abschätzen. Zudem ist der Technische Sachverständige in der Lage, anhand der Ausstattung und des Zustands Versicherungsprämien zu kalkulieren oder Schadensregulierungen vorzunehmen. Im Rahmen der Immobilienbewertung wird er häufig von Privatkunden, teils aber auch von der öffentlichen Hand – etwa bei Zwangsversteigerungen – als Dienstleister herangezogen, um bei Wohn- oder Gewerbeimmobilien deren Sach-, Verkehrs- oder Ertragswert festzustellen, um einen angemessenen Verkaufs- oder Mietwert zu ermitteln.
Ermittlungen stellt der Technische Sachverständige auch bei Schadensfällen an. Hier kann er als Gutachter beispielsweise identifizieren, was als Auslöser für ein Ereignis wie Brand, Explosion, Statikversagen oder Austritt von Gefahrstoffen infrage kommt, welchen Verlauf das Geschehen wahrscheinlich genommen hat und welche Folgen daraus abzuleiten sind.
Nicht zuletzt ist der Technische Sachverständige auch dafür zuständig, Führungskräfte über betriebsspezifische Sicherheitsrisiken zu informieren sowie Mitarbeiter zu schulen und unter Umständen zu speziellen Themen wie Brand- oder Umweltschutz als externer Dienstleister auch zu unterweisen.
Zu den vielfältigen Aufgaben eines Technischen Sachverständigen gehören damit unter anderem:
- Erstabnahme von neuen Produkten, technischen Geräten und Anlagen oder Bauwerken;
- Betriebssicherheit baulicher und/oder technischer Einrichtungen prüfen, kontrollieren und überwachen;
- Einhaltung von Normen, technischen Regeln und gesetzlichen Vorgaben überprüfen und gewährleisten;
- im Rahmen des Arbeitsschutzes Gefährdungen und Sicherheitsrisiken ermitteln;
- Kunden beraten;
- Ursache, Verlauf und Auswirkungen von Schadensfällen ermitteln;
- Wertgutachten erstellen;
- Schulungen und Unterweisungen durchführen.
Welche Kompetenzen braucht ein Technischer Sachverständiger?
Ein Technischer Sachverständiger sollte grundlegend über ein gut ausgeprägtes Verständnis für naturwissenschaftliche Zusammenhänge verfügen. Unter den Naturwissenschaften spielen Physik und Chemie sowie Materialwissenschaften und Werkstoffkunde eine besondere Rolle. Denn sie bilden die Basis für technische Anwendungen – von der Mechanik bis zur Optoelektronik und von Kühlschmierstoffen bis zu Betonen – und bieten Erklärungen für Phänomene wie Verschleiß oder Alterung. Aber auch die Biologie mit ihren Wechselwirkungen zwischen Mensch und Material hat ihren Einfluss – genannt seien hier nur Hygienestandards in der Produktion, Schimmelbildung auf Bausubstanz oder der Gesundheitsschutz. Ein weiterer wichtiger Bereich ist in diesem Zusammenhang der Umweltschutz und damit die ungewollte Freisetzung von Gefahrstoffen, die vom Technischen Sachverständigen auch geprüft oder bewertet wird.
Als Kernkompetenzen muss ein Technischer Sachverständiger allerdings fundierte Kenntnisse in seinem speziellen Bereich der Technik vorweisen können – hier lassen sich alle Ingenieurdisziplinen anführen. Darüber hinaus muss er mit den in seinem Gebiet anwendbaren Normen, technischen Regelwerken und Richtlinien vertraut sein sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen kennen – auch im Bereich Arbeitsschutz und damit auf den Feldern Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Hier muss er die vom Arbeitsschutz geforderten Maßnahmen kennen und an den Arbeitssystemen und den einzelnen Arbeitsplätzen beurteilen, ob die erforderlichen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und ob sie den Bestimmungen entsprechen oder manipuliert wurden. Um seinen Prüf- und Kontrollpflichten nachkommen zu können, benötigt er zudem umfassendes Know-how in Bezug auf die jeweiligen Messmethoden und er muss die entsprechenden Messgeräte beherrschen – von der Mikrometerschraube bis zum Multimeter und vom Oszillografen bis zum Laser. Um die ermittelten Daten auswerten, analysieren und einordnen zu können, sollte er mit mathematischen und statistischen Verfahren vertraut und auch in der Lage sein, entsprechende Computerprogramme einzusetzen. Damit er Sachverhalte wie Schadensbilder und Zustände von Einrichtungen, Fahrzeugen oder Immobilien auch aus finanzieller Sicht sachgerecht beurteilen kann, sollte er zudem über Marktpreise informiert sein und die einschlägigen Bewertungsmethoden anwenden können.
Als Berater benötigt er im Umgang mit Kunden Empathie, eine rasche Auffassungsgabe und gute kommunikative Fähigkeiten, um die Wünsche der Klienten aufgreifen, mit bestehenden Anforderungen und Vorgaben abgleichen sowie im Gespräch überzeugen zu können. Ähnliches gilt für den Bereich Schulungen und Unterweisungen, wo das sprachliche Ausdrucksvermögen wichtig ist, um technische und rechtliche Sachverhalte zielgruppengerecht zu vermitteln. Für den Technischen Sachverständigen als Gutachter ist auch ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen von Bedeutung, um die erstellten Dokumente eindeutig und rechtssicher zu formulieren. Durchsetzungsvermögen ist dagegen gefragt, wenn er seinen Pflichten als Überwachungs- und Kontrollinstanz nachkommt und auch unliebsame Entscheidungen verkünden und vertreten muss – wie etwa die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs.
Zu den Kompetenzen, die ein Technischer Sachverständiger vorweisen können sollte, gehören damit unter anderem:
- gutes Verständnis von naturwissenschaftlich-technischen Zusammenhängen;
- fundierte Kenntnisse in einer Ingenieurdisziplin;
- Kenntnis der einschlägigen Normen, technischen Regeln und Richtlinien sowie der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen;
- Fertigkeiten in einem breiten Spektrum an Mess- und Auswertungsmethoden;
- Kenntnis einschlägiger Bewertungsmethoden;
- hohe Sorgfalt und Genauigkeit;
- großes Sicherheits- und Risikobewusstsein;
- selbstständiges, verantwortungsbewusstes Arbeiten;
- rasche Auffassungsgabe;
- gute kommunikative Fähigkeiten in Sprache und Schrift;
- Durchsetzungsvermögen;
- Arbeitsschutz und Ergonomie.
Wie wird man Technischer Sachverständiger?
Ein Technischer Sachverständiger sollte über hohe Expertise und umfassendes Hintergrundwissen in „seinem“ Technikbereich verfügen. Die Wege, auf der diese Exzellenz erreicht werden kann, sind vielfältig – ebenso wie die Bereiche, in denen ein Technischer Sachverständiger tätig werden kann. Generell gibt es zwei Möglichkeiten: eine technische Ausbildung mit darauf aufbauenden Aufstiegsweiterbildungen und Zusatzqualifikationen oder das Studium einer Ingenieurdisziplin samt Fortbildungen und Zertifizierungen.
- Aus- und Weiterbildung: Eine gute Grundlage ist eine duale Ausbildung im Bereich Metall oder Elektrik/Elektronik wie die zum Mechaniker, Monteur, Elektroniker oder Mechatroniker in einer der vielen verschiedenen Fachrichtungen. Aber auch eine Berufsfachschulausbildung in einem Assistenzberuf – wie Technischer Assistent Bautechnik, Maschinenbautechnik oder Elektrotechnischer Assistent – bietet gute, insbesondere auch theoretische Voraussetzungen. Idealerweise folgt darauf eine Aufstiegsweiterbildung in Richtung (staatlich geprüfter) Techniker oder Meister. Mit Qualifizierungen als technischer Fachwirt oder Betriebswirt kann die kaufmännische Seite gestärkt werden. In der Regel wird mit den Fortbildungen auch die (Fach-)Hochschulreife erlangt – falls diese mit einem Schulabschluss wie der Fachhochschulreife oder dem (Fach-)Abitur nicht bereits vorgewiesen werden kann. Damit steht die Tür dann offen für das Studium einer Ingenieurdisziplin an einer Fachhochschule (FH) oder Universität.
- Bachelor-Studium: Ein Ingenieurstudium kann in Deutschland an den meisten Universitäten und (technischen) Fachhochschulen (FHs) aufgenommen werden. Insgesamt stehen mehr als 100 Fachrichtungen zur Auswahl. Zugangsvoraussetzung ist neben der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife oft auch ein Vorpraktikum. Die Regelstudiendauer ist meist mit 6 bis 7 Semestern angesetzt. An vielen FHs ist ein Praxissemester am Ende des Studiums Grundlage für die Bachelor-Arbeit.
- Duales Studium: Im dualen Studium wird eine anerkannte drei- oder dreieinhalbjährige Berufsausbildung in einem Unternehmen mit einem einschlägigen FH-Studium kombiniert. Praktische Fähigkeiten werden im Ausbildungsbetrieb vermittelt, das parallele Studium verschafft ein solides theoretisches Fundament. Praxiszeiten und Studium folgen meist im dreimonatigen Turnus aufeinander. Abgeschlossen wird das duale Studium mit einem Gesellenbrief und dem Bachelor im studierten Fach. Der Ausbildungsbetrieb zahlt bis dahin eine Ausbildungsvergütung und übernimmt die Studien- und Prüfungsgebühren. Üblicherweise verpflichten die Ausbildungsbetriebe die Absolventen, nach ihrem doppelt qualifizierenden Abschluss für drei bis fünf Jahre weiter bei ihnen zu arbeiten.
- Master-Studium: Im Master-Studium werden die im Bachelor-Studium erworbenen Kenntnisse im Rahmen einer Spezialisierung vertieft – im Maschinenbau zum Beispiel auf Fertigungstechnik, in der Bautechnik auf Stahlbetonbau. Das Master-Studium dauert in der Regel ca. 4 bis 6 Semester und wird nach der Master-Arbeit mit dem „Master of Engineering“ (M. Eng.) oder „Master of Science“ (M. Sc.) abgeschlossen.
- Diplom-Studium: An vielen deutschen Hochschulen wird weiterhin der Diplom-Studiengang angeboten, da der deutsche Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) weltweit einen guten Ruf genießt. In der Länge und in den Inhalten ist der Diplom-Studiengang dem Bachelor-Studium mit dem angeschlossenen Master vergleichbar.
- Promotion: Ein an einer Universität erworbener Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur eröffnet den Weg zu einer Promotion. Im Rahmen seiner Doktorarbeit vertieft der Doktorand in ca. 3 bis 4 Jahren in weitgehend eigenständiger Arbeit seine wissenschaftlichen Fähig- und Fertigkeiten. Abschluss ist der Titel „Dr.-Ing.“, der entsprechende fachliche Qualifikation ausweist, aber auch mit einem hohen Maß an Renommee versehen ist. Er kann die Grundlage für die weitere akademische Laufbahn bilden, ermöglicht aber auch den Zugang zu höheren Positionen in der Wirtschaft – von der Technischen Leitung in einem Industriebetrieb bis zum Vorstandsvorsitzenden eines Dax-Konzerns – oder den Weg in die Selbstständigkeit, etwa durch Gründung oder Übernahme eines Ingenieurbüros.
Der Abschluss eines technischen Hochschulstudiums gilt noch nicht als Qualifikation für die Sachverständigentätigkeit. Die dazu notwendigen Fähig- und Fertigkeiten werden erst im Rahmen der beruflichen Praxis erworben, ergänzt durch einschlägige Weiterbildungen zum (zertifizierten) Sachverständigen oder zum Gutachter. Anlaufstelle ist hier beispielsweise der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV).
Wie viel verdient man als Technischer Sachverständiger?
Was man als Technischer Sachverständiger verdient, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. In erster Linie ist es die gewählte Fachrichtung, dann aber auch die Art und Größe des Arbeitgebers – ob öffentlicher Dienst, Finanzdienstleister oder Ingenieurbüro. Des Weiteren sind es persönliche Aspekte wie der Werdegang und die eigene Qualifikation – bis hin zur Zertifizierung. Bei der tariflichen Eingruppierung bei tarifvertraglich gebundenen Unternehmen spielen zudem Faktoren wie Alter und Berufserfahrung eine wichtige Rolle.
Anhaltspunkte gibt die Bundesagentur für Arbeit. Sie listet rund ein Dutzend Fachrichtungen und Berufsbezeichnungen für technische Sachverständige auf und gibt für diese beispielhafte tarifliche Entlohnungen an. Das Spektrum reicht vom Bau- und Brandschutzsachverständigen über die Arbeitsfelder Elektrotechnik, Kraftfahrzeuge, Lebensmitteltechnik, Land- und Forstwirtschaft sowie Prüf- und Sicherheitssachverständige etwa im Maschinen- und Anlagenbau oder der Eisenbahntechnik bis zum Umweltanalytiker. Beispielhafte monatliche tarifliche Bruttogrundvergütungen liegen zwischen rund 3.400 Euro für Bau- und Brandschutzsachverständige und 6.450 Euro für solche in der Elektro- oder in der Sicherheitstechnik.
Im Entgeltatlas der Arbeitsagentur werden Werte zwischen etwas mehr als 4.130 Euro – für Landwirtschaftliche Sachverständige – und knapp 7.280 Euro – für Kfz-Sachverständige – als Median beim monatlichen Bruttoentgelt genannt, bei einer Spanne zwischen ca. 3.260 Euro in der Landwirtschaft und mehr als 7.450 Euro in den Arbeitsfeldern Brandschutz, Elektrotechnik, Kfz, Lebensmittel sowie Maschinen- und Anlagensicherheit. Wertet man die Daten aus, wird sichtbar, dass der Durchschnittsverdienst eines Technischen Sachverständigen, gemessen als Monatsbrutto-Betrag, in vielen Bereichen über dem Tarifentgelt angesiedelt ist oder in der als Beispiel genannten Spanne liegt. Technische Sachverständige in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Immobilienbewertung erreichen im Durchschnitt dagegen nicht das Tarifniveau.
Weiterbildung für Technische Sachverständige
Der technische Sachverstand muss erhalten werden – und das bedeutet, die Entwicklungen im eigenen Arbeitsbereich zu verfolgen und Trends zu identifizieren. Der Fortschritt zeigt sich unter anderem in neuen Produktions- und Fertigungsverfahren – wie beispielsweise die additive Fertigung im 3-D-Druck, auch am Bau –, in Form intelligenter Maschinen und vernetzter Anlagen oder in der Neuorientierung bei den Antriebstechniken. Autonome, KI-gesteuerte Fahrzeuge mit ihrer Vielzahl von Sensoren, Regelkreisen und Aktoren stehen hier ebenso auf der Agenda wie herkömmliche Fahrzeuge mit Assistenzsystemen und der Wechsel vom Schalt- zum Automatikgetriebe oder vom Verbrenner zum Elektromotor. Bisher unbekannte Werkstoffe und Materialien kommen auf den Markt und zum Einsatz, Füge- und Trenntechniken entwickeln sich weiter, es entstehen neue Produkte, die geprüft und zugelassen werden müssen. Auch die Bandbreite an Gefahrstoffen ändert sich – ebenso wie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit diesen Substanzen, die technischen Regeln zum Arbeitsschutz, Normen und Richtlinien sowie die Bestimmungen zur Produktsicherheit oder zum Brandschutz. Auf all diesen Gebieten muss sich der Technische Sachverständige kontinuierlich fortbilden, um stets auf dem aktuellen Stand zu sein.
Anpassungsweiterbildungen sind dabei für Technische Sachverständige ein Weg, um sich über Entwicklungen im eigenen und in angrenzenden Arbeitsbereichen auf dem Laufenden zu halten. Typische allgemeine Angebote zielen im technischen Bereich ab auf den Maschinen-, Anlagen- oder Fahrzeugbau, die Produktions-, Fertigungs-, Energie- oder Kraftwerkstechnik bzw. auf Bauverfahren und Betontechnik. Als neue Bereiche kommen beispielsweise Robotik, Netzwerktechnik oder KI in der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik sowie bei autonomen Systemen hinzu. Die Themen Sicherheitstechnik, Brandschutz und Arbeitsschutz bilden den Übergang zu Rechtsgebieten wie Haftungs- und Gewährleistungsrecht oder Umweltschutz. Hier sollte sich der Technische Sachverständige immer über die aktuelle Rechtslage, die geltenden Bestimmungen und Bewertungsgrundlagen informieren, um Vorsorge treffen zu können – auch durch Beratung – und um im Schadensfall über eine rechtssichere Grundlage zur Bewertung des Schadensausmaßes zu verfügen.
Zudem sollten auch die Soft Skills durch Weiterbildungen aufgefrischt, gefestigt und erweitert werden. Dabei sind Schulungen zu Kommunikations- und Präsentationstechniken, Gesprächsführung, Selbstorganisation und -motivation oder auch Zeitmanagement sinnvoll.
Auch Aufstiegsweiterbildungen in Richtung zertifizierter Sachverständiger oder Gutachter sind möglich. Zertifizierungen erfolgen durch anerkannte Anbieter von Lehrgängen als Qualifizierungsmaßnahmen nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen. Eine europaweit anerkannte Personenzertifizierung basiert auf der DIN EN ISO/IEC 17024. Nähere Information hierzu liefert der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF). Aber auch die Angebote der REFA können genutzt werden, um technischen Sachverstand aufzubauen und nachzuweisen. So sind nach dem Durchlaufen der REFA-Grundausbildung und weiterer Stufen zertifizierte Abschlüsse als REFA-Industrial-Engineer oder REFA-Ingenieur möglich. Diese zwischen den Sozialpartnern abgestimmten Abschlüsse sind in Industrie, Gewerbe und Verwaltung etabliert und gelten als renommierte Nachweise für fundiertes theoretisches Wissen und praktisches Know-how – beides gilt als Notwendigkeit für die Tätigkeit als Technischer Sachverständiger.
Ihr Ansprechpartner

Torsten Klanitz
Produktmanager
Fon: +49 6151 8801 125

