Der Pflegebonus: Richtig belohnen ist nicht einfach


Der Pflegebonus: Richtig belohnen ist nicht einfach

Als vor fast zwei Jahren der Bundestag für Menschen in der Pflege und für andere systemrelevante Gruppen in unserer Republik klatschte, war die Welt noch in Ordnung. Es konnte sich jeder angesprochen und geehrt fühlen und es entstand kein Neid. Bald kam man auf einen Pflegebonus zu sprechen, der jedoch einige Tücken mit sich bringt.

 

Der Pflegebonus im Koalitionsvertrag

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine Milliarde Euro für einen Pflegebonus bereitgestellt werden und der Steuerfreibetrag auf 3.000 € im Jahr steigen soll. Das weckte Erwartungen! Findige Menschen, die sich zum Kreis der Pflegebonusempfänger zählten, fingen an zu rechnen und zu überlegen, wie sie den Bonus verwenden würden: Urlaub, eine neue Couch oder ein neues Fahrrad?   

Theorie und Praxis

Es gehört offenbar zum Verhandlungsgeschick von Koalitionspartnern jeder Regierung in einem Koalitionsvertrag unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden, die es dem Koalitionspartner ermöglicht, dem Vertrag zuzustimmen. Die Medien und interessierte Beobachter zollen so viel Weisheit Beifall.

Wenn dann die Theorie auf die Praxis trifft, wird es spannend. In der betrieblichen Praxis ist zu definieren, wer zu den potenziellen Empfängern des Bonus zählt. Ebenso ist die Frage zu klären, für was der Bonus gezahlt wird. Last but not least ist bei einem begrenzten Budget auch die Anzahl der potenziellen Bonusempfänger interessant, gibt sie doch Auskunft über die Höhe des durchschnittlich auszuzahlenden Bonus. In der Praxis lassen sich diese Fragen nicht unabhängig voneinander beantworten.

Babylonische Sprachverwirrung

Unter einer Bonuszahlung versteht man im Personalwesen die Zulage zu einem Arbeitsentgelt, die Arbeitskräfte vom Arbeitgeber erhalten. Ein Pflegebonus ist demnach – so könnte man auf den ersten Blick meinen – ein Bonus für Menschen, die andere Menschen pflegen, die also die Dienstleistung Pflege erbringen. Betrachtet man die Argumente, die in der öffentlichen Diskussion genannt werden, erkennt man eine babylonische Sprachverwirrung: Es wird z. B. von „besonderen Belastungen“, „besonderen Leistungen der Pflegekräfte“ und von „Pflegekräften, die ins persönliche Risiko gegangen sind“ gesprochen.

Bei der Gestaltung von Vergütungssystemen würde man von

  • Belastungsboni für hohe physische und psychische Belastungen,
  • Leistungsboni für besonders hohe Arbeitsintensität, z. B. durch zusätzliche Hygienemaßnahmen und
  • Gefährdungsboni für die, die eine gesundheitsgefährdende Arbeit – Pflege Corona-Erkrankter – verrichten, sprechen.

Ein gerecht erlebtes Regelwerk

In einem Regelwerk, z. B. einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag, wäre zu definieren, was die normale Belastung, die normale Leistung und die normale Gefährdung im Arbeitsleben ist und was signifikant oberhalb eines normalen Schwellenwertes liegt und besonders zu honorieren ist. Wenn das System steht, würde man sich die Frage stellen, ob es angemessen ist, dass nur Pflegekräfte in den Genuss von Gefährdungsboni kommen oder ob er fairerweise auch für andere Menschen in den Einrichtungen gilt. Zu denken ist hierbei beispielsweise an Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte, die ebenso Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt sind. Im nächsten Schritt wäre abzuschätzen, in welcher Höhe der Bonus – bei dem gegebenen Budget und der Anzahl der potenziellen Empfänger – im Durchschnitt ausfallen könnte. Schließlich soll der Pflegebonus „spürbar“ sein.

Komplexität begrenzen – Pflegebonus nicht überfrachten

Neben der skizzierten hohen Komplexität eines typischen Bonus-Systems kommen nun noch Forderungen von verschiedenen Interessenvertretern hinzu, die fordern, den Bonus zusätzlich mit einer Lenkungswirkung zu versehen, damit ihn z. B. nur geimpfte und genesene Pflegekräfte erhalten. Es wird von anderen Interessenvertretern darauf verwiesen, dass ein Pflegebonus nur ein Feigenblatt ist und die Arbeitsbedingungen inklusive der Bezahlung grundsätzlich ganz neu und besser geregelt werden müssen. Gleichzeitig treten Patientenschützer auf den Plan, die befürchten, dass die anfallenden Kosten das vorgesehene Budget der Bundesregierung sprengen könnten und deshalb fordern, dass Teile des Pflegebonus nicht von der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung bezahlt werden dürfen.

Konfliktarme Umsetzung berücksichtigen: weniger ist mehr

Der „Pflegebonus“, der zur Honorierung der Arbeit der Menschen in der Pflege gedacht ist, darf nicht mit Forderungen überfrachtet werden. Der Pflegebonus darf nicht zur „eierlegende Wollmilchsau“ mit einer nicht überschaubaren Komplexität werden. Bei der Gestaltung ist ein transparentes und als gerecht erlebtes Bonussystem anzustreben. Dabei ist die faire und administrativ konfliktarme Umsetzung zu bedenken. Schließlich sollen die Belegschaften nicht gespalten werden, sondern die Menschen, die in der Pflege arbeiten, belohnt werden. Der Pflegebonus soll ein passgenaues Good Pay sein.

 

Ockenfels, den 11.01.2022
Eckhard Eyer

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