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Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Instrument zur Mitarbeiterbindung in der Gesundheitswirtschaft?


Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Instrument zur Mitarbeiterbindung in der Gesundheitswirtschaft?

Man könnte vermuten, dass die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der Gesundheitswirtschaft angekommen ist. So bietet beispielsweise die Firma Korian ihren Mitarbeitern seit Juli 2022 eine Kapitalbeteiligung in Form von Aktien an dem international tätigen Unternehmen an. Kritiker merken an, dass es sich dabei um eine weitere Ökonomisierung der Gesundheitswirtschaft handle, die nicht zum Vorteil der Bewohner und Patienten sei. Ist die Sorge berechtigt, dass sich Beschäftigte durch ein solches Modell korrumpieren lassen?

 

Eine Kapitalbeteiligung ist in der Gesundheits- und Pflegebranche nichts Neues, bereits 2010 hat ein inhabergeführter Träger von ambulanter Pflege und stationären Pflegeeinrichtungen in Lilienthal eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingeführt, um seinen Mitarbeitern zusätzlich attraktive Einkommenschancen aufgrund des Unternehmenserfolgs und des Unternehmenswachstums zu gewähren. Bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Entgeltbaustein, sondern um eine Kapitalbeteiligung, die Kapitalerträge generiert.

Zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die Beteiligung im allgemeinen Verständnis erst, wenn die Geschäftsanteile zu Vorzugspreisen an die Mitarbeiter abgegeben und die steuerlichen Vorteile genutzt werden. Ob die Mitarbeiterkapitalbeteiligung für eine gesunde Mitarbeiterbindung durch eine stärkere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen sorgt oder zum „Goldenen Käfig“ für die Mitarbeiter wird und so für eine (fragliche) Mitarbeiterbindung sorgt, ist im Einzelfall zu bewerten. Entscheidend sind hierbei die Rückkaufsbedingungen, z. B. der Mitarbeiteraktien, durch den Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter „grundlos“ kündigen.   

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung steht, so wie die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter, in der Kritik die Mitarbeiter korrumpieren zu können. Die These: Die Mitarbeiter würden, um des eigenen finanziellen Vorteils wegen, bei Missständen in der Pflege wegschauen und die hilflosen und ausgelieferten Patienten würden darunter leiden. Diese Argumentation ist nachvollziehbar, vernachlässigt aber, dass Menschen die Pflegemissstände öffentlich anprangern, sogenannte Whistleblower, ein starkes Selbstwertgefühl und -bewusstsein haben. Sie werden sich erfahrungsgemäß nicht von den, vergleichsweise geringen Kapitalerträgen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, oder dem über die Jahre angesparten „Goldenen Käfig“, korrumpieren lassen. Im Übrigen müssen Mitarbeiter sich nicht an ihrem Arbeit gebenden Unternehmen beteiligen.

 

Ockenfels, den 16.08.2022
Eckhard Eyer

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