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Der Haustarifvertrag „Eisenberger Modell“ steht für Good Pay


Der Haustarifvertrag „Eisenberger Modell“ steht für Good Pay

Die Waldkliniken Eisenberg in Thüringen und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich auf einen neuen Haustarifvertrag geeinigt, der den Interessen der Einrichtung und der Mitarbeiter gleichermaßen Rechnung trägt. Die Tarifvertragsparteien haben sich dabei an dem Konzept „Good Pay“ orientiert.

 

 

Die Ausgangssituation

Die Waldkliniken Eisenberg sind ein erfolgreich wirtschaftendes Unternehmen, das 2008 die Anwendung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) aufgekündigt hat. Die Geschäftsführung ging vor einigen Jahren aktiv auf ver.di zu, um gemeinsam einen Haustarifvertrag zu entwickeln, der auf die Situation in der Pflege zugeschnitten ist und sowohl die Interessen der Einrichtung als auch die der Mitarbeiter angemessen berücksichtigt. Im Interesse des Unternehmens lag es, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, nicht zuletzt um von 700 Mitarbeitern auf etwa 800 Mitarbeiter wachsen zu können. Für die Mitarbeiter stand neben der Vergütung ein Belastungsabbau im Mittelpunkt des Interesses, der sich sowohl in einer reduzierten Arbeitszeit als auch einer planbaren Freizeit ausdrücken sollte. Bei der Vertragsneugestaltung kamen die Good-Pay-Prinzipien zum Einsatz.

Drei Prinzipien von Good Pay

Good Pay gibt vor, dass die Entgeltsysteme passgenau auf eine Situation zugeschnitten werden sollen, deshalb sehen Tarifverträge für die öffentliche Verwaltung, die überwiegend von montags bis freitags in Tagschicht arbeitet, anders aus als Tarifverträge für Krankenhäuser, REHA- und Pflegeeinrichtungen, in denen an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden gearbeitet wird.

Der Weg zu Good Pay erfolgt in drei Schritten

  • gemeinsam erarbeiten,
  • gerecht gestalten und
  • fair umsetzen.

Die Rahmenbedingungen von Good Pay

Die Rahmenbedingungen unter denen Good Pay umgesetzt wird, zeigt Abb. 1. Zum einen muss Good Pay am Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig sein, d. h. die Interessen der Mitarbeiter, mit Blick auf die Wettbewerbssituation am Arbeitsmarkt, müssen angemessen berücksichtigt werden. Zum anderen muss die Wertschöpfung der Einrichtung ausreichen, um Good Pay zu finanzieren. Das kann bei einer entsprechenden Gestaltung des Tarifvertrages sowohl durch eine geringere Krankheitsquote als auch durch eine höhere Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiter erreicht werden. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind bzw. werden, kann das Unternehmen – Geschäftsführung und Mitarbeiter bzw. Gewerkschaft – entsprechend der betrieblichen Situation, den Erfolgsfaktoren des Unternehmens und dem Leitbild Good Pay gestalten.

GoodPay-Eisenberg-Grafik 
Abb. 1: Eckpunkte von Good Pay

Der Haustarifvertrag der Waldkliniken Eisenberg/Thüringen

Die Eckpunkte des Haustarifvertrages für die Waldkliniken Eisenberg sind im Wesentlichen

  • Reduktion der Belastungen durch
    • schrittweise Einführung der 35 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich, von 2024-2028 jährlich eine Stunde weniger Arbeitszeit
    • sechs garantierte freie Wochenenden im Quartal
    • Verlängerung des Erholungsurlaubs von 30 auf 31 Tage
    • Einführung von Lebensarbeitszeitkonten

 

  • Erhöhung des Einkommens durch
    • 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie, gezahlt in den Jahren 2023 und 2024
    • Tariferhöhungen gestaffelt bis zu 9 %
    • Zahlung von Nachtzuschlägen ab 20.00 Uhr
    • Übernahme des Haustarifvertrages auch für die Töchter der Waldkliniken Eisenberg, z. B. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Reinigung

Die Zukunftsperspektive

Der Geschäftsführer der Waldkliniken Eisenberg ist ebenso wie der Verhandlungsführer von ver.di davon überzeugt, dass in Eisenberg das Krankenhaus der Zukunft – für Patienten und für Mitarbeiter – gestaltet wird. Dafür wurde nach ihrer Überzeugung der bestmögliche Rahmen geschaffen. Die Geschäftsführung hat genau hingehört, was für die Mitarbeiter wichtig ist. Die Philosophie von Good Pay hat sich bewährt.

Sie möchten mehr zum Thema erfahren oder in Ihrer Organisation „Good Pay“ einführen? Dann erkundigen Sie sich nach dem REFA-SeminarGood Pay – Vergütungssysteme gerecht gestalten und fair umsetzen.

Lesen Sie auch das Interview mit dem Autor Eckhard Eyer  zum Thema „Good Pay“ – betriebliche Vergütungssysteme statt standardisierter Regelungen.

Ockenfels, den 18.07.2023
Eckhard Eyer

www.eyer.de 

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