20 Jahre ERA: tariflicher Wendepunkt


20 Jahre ERA: tariflicher Wendepunkt

Das Entgeltrahmenabkommen (ERA), das seit 2004 die getrennten Lohn- und Gehaltssysteme von Arbeitern und Angestellten in der Metall- und Elektroindustrie durch ein einheitliches Entgeltsystem ersetzt, markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der Arbeitsgeschichte Deutschlands.

Die Einführung des ERA am 1. April 2004 durch die Modine Neuenkirchen GmbH in Westfalen symbolisiert den Beginn dieser neuen Ära, indem es eine gerechtere Vergütung von Mitarbeitern beim Grund- und Leistungsentgelt schaffte.

Dieses Jahrhundertwerk, das die Tarifverträge in der M+E-Industrie aus den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts ablöste, ermöglichte eine fairere Entlohnung quer durch alle Mitarbeitergruppen.

Ausgangssituation  

Bereits in den 1970er-Jahren führten tiefgreifende technische und technologische Veränderungen in der deutschen Metall- und Elektroindustrie zu einer Verschmelzung der bisher klar getrennten Bereiche von körperlicher und geistiger Arbeit. Die Einführung von NC- und CNC-Techniken ließ die Grenzen zwischen Arbeitern, die traditionell Handarbeit verrichteten, und Angestellten, deren Tätigkeit hauptsächlich aus Kopfarbeit bestand, verschwimmen. Der Werker an der Maschine programmierte plötzlich! Die Themen „Humanisierung der Arbeit“ und „Gruppenarbeit“ stellten die Sinnhaftigkeit der Trennung von Kopf- und Handarbeit infrage.  

Nach den Jahren der tariflichen Arbeitszeitverkürzung und dem Aufbau von Verbandsstrukturen in Ostdeutschland, wurde Ende der 90er-Jahre das Thema ERA wieder aufgegriffen. Im Jahr 2002 war ERA schließlich so weit gereift, dass Tarifabschlüsse zur Finanzierung seiner Einführung erfolgten, und 2003 die ersten Tarifverträge unterzeichnet wurden, was den Startschuss für die ERA-Einführung im Jahr 2004 gab.

Wesentliche Ziele von ERA  

Die Ziele des ERA, die sich die Tarifvertragsparteien setzten, waren insbesondere:

  • Ein einheitliches Entgeltsystem für Arbeiter und Angestellte;
  • Die Eliminierung von methodeninduzierten Unterschieden bei der Höhe des Leistungsentgeltes;
  • Die Abschaffung von leistungsentgeltfähigen Erschwernis- oder Belastungszulagen;
  • Die Gewährleistung der Kostenneutralität bei der ERA-Einführung für fünf Jahre;
  • Die Sicherung des Besitzstands der Mitarbeiter.

Diese Ziele wurden sowohl auf tariflicher als auch auf betrieblicher Ebene erfolgreich umgesetzt.

Bilanz von ERA

Mit der Einführung des ERA begann in der M+E-Industrie eine Zeit des Wandels. Die künstliche Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten wurde aufgehoben, was eine flexiblere Gestaltung der Geschäfts- und Produktionsprozesse in den Unternehmen ermöglichte, unabhängig von der Frage, nach welchem System die Arbeitsplätze eingestuft werden. Die Eingruppierung und die Höhe sowie die Methode der Leistungsentlohnung orientieren sich nun an sachlichen Kriterien; was die Erschwerniszulagen angeht, sind diese nicht mehr Grundlage für die Leistungsentlohnung. Darüber hinaus hat die Investition in menschengerechte Arbeitsplätze nun keinen Einfluss mehr auf das Grundentgelt und den Status der Mitarbeiter. Die anforderungsgerechte Eingruppierung der Arbeitsaufgaben sowie die betriebliche Neueingruppierung aller Arbeitsaufgaben haben sich als erfolgreich erwiesen und tragen zu einer methodenunabhängigen und gerechten Gestaltung der Leistungsentgelte bei.

Eckhard Eyer

24.03.2024

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