Ausgangssituation
Im Frühjahr 2018 waren die Fronten zwischen dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und seinen regionalen Tarifträgerverbänden einerseits und der IG Metall andererseits bezüglich der Wahl der Mitarbeiter zwischen „Zeit oder Geld“ noch sehr angespannt. Die IG Metall forderte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie diese Wahlmöglichkeit. Die Arbeitgeber lehnten sie, mit dem Hinweis auf die Fachkräftelücke, ab. Nach mehreren umfangreichen Warnstreiks wurde der TV T-ZUG abgeschlossen.
Der TV T-ZUG
Beim TV T-ZUG wurde für das Jahr 2019 auf eine lineare Erhöhung der Monats- bzw. Stundenentgelte verzichtet und stattdessen eine Einmalzahlung vereinbart. Die Einmalzahlung setzt sich aus 27,5 % des individuellen Monatsgehaltes und i. d. R. 12,3 % der Entgeltgruppe in die Facharbeiten eingruppiert werden (Eckentgeltgruppe) zusammen. Die 12,3 % der Eckentgeltgruppe sind dabei die „soziale Komponente“ in diesem Tarifabschluss. Die Mitarbeiter können an Stelle der Einmalzahlung 8 arbeitsfreie Tage wählen, wenn sie im eigenen Haushalt Kinder Jahren versorgen oder nahe Angehörige pflegen müssen. Voraussetzung ist, dass die betrieblichen Belange es erlauben die freien Tage zu nehmen.
Der TV ZUG und die Corona-Virus Pandemie
Angesichts der Corona-Virus Pandemie und der geschlossenen Kindergärten und Schulen ist die Bedeutung und Sinnhaftigkeit des TV T-ZUG offensichtlich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Unternehmen, in Abstimmung mit den Betriebsräten und Mitarbeitern, den TV T-ZUG nutzen, um über die gefüllten Jahresarbeitszeitkonten hinaus z. B. die 8 freien Tage zur Überbrückung eines Bandstillstands wegen fehlender Teile aus China nutzen. Die mögliche Kurzarbeit setzt dann erst entsprechend später ein. Dem TV T-ZUG ähnliche Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie haben weitere Branchen mit der Wahl zwischen „Geld oder Zeit“ abgeschlossen, z. B. die chemische Industrie.
Manchmal gilt: Anders als gedacht und doch gut gemacht!
Eckhard Eyer