Mit Weiterbildung Steuern sparen


Weiterbildungen sind nicht nur gut für die Karriere, die Kosten dafür lassen sich auch steuerlich absetzen. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dient die Weiterbildung der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit können die Ausgaben als Werbungskosten die Steuerlast mindern. Abgesetzt werden können Kursgebühren, Fahrt-, Übernachtungs- und weitere Kosten, zum Beispiel für Fachbücher oder Unterrichtsmaterial. Wichtig ist zudem, dass die Weiterbildung im Zusammenhang mit dem Beruf steht. Am besten bescheinigt der Arbeitgeber, dass die Weiterbildung beruflichen Erfordernissen dient.

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