46. Ordentliche Mitgliederversammlung des REFA Bundesverbandes e.V.


Am Samstag, den 24.06.2017 in Darmstadt, Wittichstraße 2, um 14.00 Uhr

Vorläufige Tagesordnung:

  • TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der 46. Mitgliederversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  • TOP 2 Verabschiedung der Tagesordnung durch den Leiter der Mitgliederversammlung
  • TOP 3 Aussprache und Genehmigung des Geschäftsberichtes mit den Jahresrechnungen der abgelaufenen Geschäftsjahre 2015/2016
  • TOP 4 Bericht der Rechnungsprüfer über die Geschäftsjahre 2015/2016
  • TOP 5 Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes
  • TOP 6 Aussprache und Genehmigung der Haushaltspläne der laufenden Geschäftsjahre 2017/2018
  • TOP 7 Wahl der Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter
  • TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über Anträge
  • TOP 9 Schlusswort und Ankündigung der 47. Mitgliederversammlung im 2. Quartal 2019

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Delegierten der Mitgliedsverbände.

Hinweise:

Jeder Mitgliedsverband entsendet je angefangene 500 Mitglieder einen Delegierten. Maßgebend ist der Mitgliederstand am 1. Januar des laufenden Jahres.

Die Mitgliederversammlung findet in Form einer Delegiertenversammlung statt. Die von den zuständigen REFA-Gebiets- und Landesverbänden (Mitgliedsverbände) benannten Delegierten erhalten zusätzlich zu dieser Veröffentlichung separate Einladungen durch den Vorstand der jeweiligen Mitgliedsverbände.

Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung haben neben den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den Delegierten der Mitgliedsverbände die Mitglieder des Bundesverbandes sowie die Mitglieder der Mitgliedsverbände.

Rederecht haben die Mitglieder des Aufsichtsrates, die Vorstände des Bundesverbandes und die von den Mitgliedsverbänden entsandten Delegierten. Auf Antrag kann auch weiteren Anwesenden Rederecht durch den Versammlungsleiter erteilt werden.

Stimmrecht haben auf der Mitgliederversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrates und die von den Mitgliedsverbänden entsandten Delegierten. Die organisatorischen Einzelheiten und das Abstimmungsverfahren regelt die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes.

Prof. Dr. Oliver B. Störmer
Vorstand

Wilfried Sasse
Aufsichtsratsvorsitzender

>>> Einladung zur REFA-Mitgliederversammlung 2017 als PDF

Die Gleichbehandlung aller Geschlechter ist uns wichtig und gehört zu unseren gelebten Kernwerten. In Texten verzichten wir auf sprachliches Gendern,
um ein einheitliches und unkompliziertes Lesen zu gewährleisten. Selbstverständlich sprechen wir alle Geschlechter an.