Damit Weiterbildungspläne nicht am Geld scheitern


Finanzielle Förderung vom Bund

Wer heute als Fach- und Führungskraft Verantwortung übernehmen, Aufgaben effizient lösen bzw. Projekte voranbringen sowie seine berufliche Entwicklung aktiv gestalten will, der muss sein Wissen up-to-date halten. Die zunehmende Dynamik der technologischen Entwicklung aber auch des Markt- und Betriebsgeschehens verlangt eine permanente Anpassung des Know-hows. Weiterbildung gibt es in der Regel jedoch nicht zum Null-Tarif, und für die Umsetzung von Fortbildungsplänen fehlt es oft an finanziellen Mitteln. Mit der Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium seit 2008 Weiterbildungswillige mit niedrigem Einkommen.

Prämiengutschein und Weiterbildungssparen

Für die finanzielle Förderung stehen Bildungshungrigen zwei Varianten zur Verfügung: Der Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen. Prämiengutscheine erhalten Erwerbstätige, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 bzw. 40.000 EUR haben. Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit haben ebenfalls Anspruch und können sich in einer der bundesweiten Beratungsstellen zu diesem Thema Rat holen. Zu den Bedingungen gehört, dass man erwerbstätig ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat – dann übernimmt der Bund die Hälfte der Veranstaltungsgebühr für Weiterbildungsmaßnahmen, die höchstens 1 000 EUR kosten dürfen. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte seine individuellen Voraussetzungen in einer Prämienberatung abklären lassen.

Unabhängig vom Einkommen ermöglicht das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) denjenigen, die das Weiterbildungssparen nutzen und über ein gefördertes Ansparguthaben verfügen, hier Geld zu entnehmen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Damit kann eine Weiterbildung finanziert werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung soll dies helfen, auch langfristige Weiterbildungen leichter zu finanzieren. Wie man hier am besten vorgeht, erklären die zuständigen Berater sowie die Finanzdienstleister.

Auch eine Kombination aus Prämiengutschein und Weiterbildungssparen ist möglich. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-bildungspraemie-880.html

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