Extra-Urlaub für die Weiterbildung?


Die meisten haben ein Recht darauf.

Die Urlaubsplanung hat zurzeit Hochsaison, der Sommer naht, die Ferien rücken näher. Von einer Extraportion Urlaub träumt da sicher jeder Arbeitnehmer gerne. Und die meisten haben sogar ein Recht darauf – wenn sie ihn zur Weiterbildung nutzen.

So können sich Arbeitnehmer für einige Tage vom Job freistellen lassen, um eine Weiterbildungsmaßnahme zu nutzen – das Gehalt wird während dieser Zeit fortbezahlt. Für diesen so genannten Bildungsurlaub gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Ein Arbeitnehmer in Berlin kann beispielsweise innerhalb von zwei Jahren insgesamt 10 Tage Bildungsurlaub beantragen. In den meisten Bundeländern sind es fünf Tage pro Jahr, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Welche Art von Weiterbildung für den Bildungsurlaub genehmigt wird, hängt ebenfalls vom Bundesland ab. Wichtig ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme als Bildungsurlaub anerkannt wird und entsprechende Hinweise in Verzeichnissen und Datenbanken dies kennzeichnen. Dabei muss das besuchte Seminar oder die gewählte Schulung nicht einmal unmittelbaren Bezug zur aktuellen Arbeit haben, so das Ministerium. Trotzdem könne ein Chef in Frage stellen, ob etwa ein Sprachkurs für eine Krankenschwester als Bildungsurlaub anzusehen ist, sagt Gisbert Seidemann, Arbeitsrechtler aus Berlin, in einem Artikel der online-Ausgabe von „Die Welt“. Ein Mindestnutzen für den Arbeitgeber sei jedoch nicht immer notwendig. Denn ein Schwerpunkt des Bildungsurlaubs läge auch auf politischer Bildung, die in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung des Arbeitnehmers dient, führt Seidemann fort. Trotzdem sollte der Arbeitgeber ein „Mindestmaß an greifbarem Vorteil“ haben, ergänzt DGB- Juristin Böning. Seidemann erläutert auch, dass der Vorgesetzte den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen kann, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Dann können Arbeitnehmer verlangen, dass der Bildungsurlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, erklärt Böning im gleichen Artikel.

Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs das Gehalt weiter. Die Kosten für die Kurse hingegen trägt der Arbeitnehmer selbst. Allerdings kann er die Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Förderprogramme der Bundesländer oder eine Bildungsprämie können in einigen Fällen finanzielle Unterstützung bieten.

Bildungsurlaub beantragen: So geht‘s

Zunächst sollten Arbeitnehmer herausfinden, ob sie einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Anschließend können sie sich auf die Suche nach einem passenden Seminar machen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Weiterbildungsmaßnahme als Bildungsurlaub anerkannt ist. Danach sollten alle für die Antragstellung benötigten Informationen und Unterlagen zusammengetragen werden. Dazu gehören meist Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid, Ablaufplan und ein formloses Anschreiben. Wichtig ist ebenfalls, die Fristen für die Antragstellung einzuhalten. Die meisten Bundesländer haben eine Frist von sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme festgelegt. Dies kann jedoch länderspezifisch variieren

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Quellen:

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