Neues Gesetz soll mehr finanzielle Förderung für Weiterbildung bringen


Weiterbilden lohnt sich - jetzt mehr denn je

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung bekannt gegeben (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG).

Grundlage für den Entwurf war das Problem des wirtschaftlichen, technischen und qualifikationsspezifischen Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt, der einerseits zu einer erhöhten Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits aber gering qualifizierteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schlechtere Chancen bietet. Dieser Entwicklung will man nun entgegenwirken. Laut Bundesministerin Andrea Nahles sollen mit dem Gesetzentwurf die Instrumente der beruflichen Weiterbildung gestärkt werden, um gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Langzeitarbeitslosen den Zugang zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung zu erleichtern.

Unter anderem sollen folgende Neuerungen dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen Weiterbildungsmaßnahmen nutzen, um zu einer Beschäftigung zu finden oder sich durch höhere Qualifikationen bessere Aufstiegsmöglichkeiten im Job zu sichern:

Flexiblere Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen

Die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen soll fortentwickelt und flexibler werden. Dabei sieht der Gesetzentwurf vor, dass ab nun auch berufliche Weiterbildungen bezuschusst werden können, die außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Dies gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 45 Jahren, deren Weiterbildungsförderung bis Ende 2020 befristet ist.

Einführung einer Weiterbildungsprämie

Mit der Einführung einer Weiterbildungsprämie möchte man Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Bestehen einer Prüfung motivieren. So erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro, wenn man die Abschlussprüfung besteht 1.500 Euro. Dies gilt für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen.

Weitere Neuregelungen betreffen folgende Themen:

  • Einbeziehung notwendiger Grundkompetenzen in die Weiterbildungsförderung
  • Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
  • Erweiterte Fördermöglichkeiten bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Details zu allen Neuregelungen sind im Gesetzentwurf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachzulesen.

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Quellen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 3. Februar 2016 sowie Beitrag vom 8.3.2016 auf www.netzwerk-weiterbildung.info

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