Homeoffice-Pflicht


Homeoffice-Pflicht

Corona-Beschluss: Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen

Nach dem Bund-Länder-Treffen am vergangenen Dienstag ist klar: Arbeitgeber werden verpflichtet, zu prüfen, ob und für wen ihrer Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus möglich ist. Nur bei zwingend betrieblichen Gründen soll es Ausnahmen geben dürfen. Die neue Verordnung tritt am 27.01.2021 in Kraft und soll vorerst bis zum 15. März 2021 gültig sein.

Angesichts der derzeitigen pandemischen Lage in Deutschland ist eine weitere Kontaktreduzierung am Arbeitsort und auf dem Weg dorthin zwingend erforderlich. Waren im ersten Lockdown vergangenen Jahres rund 27 % der Arbeitnehmer im Homeoffice, sind es im zweiten Lockdown Light seit November 2020 bislang nur 14 %, so eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Hier ist also noch Luft nach oben.

Ausnahmen nur bei zwingenden betriebsbedingten Gründen

Nach dem Corona-Gipfel rief Arbeitsminister Hubertus Heil daher Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen dazu auf, die Homeoffice-Möglichkeit überall dort wo möglich anzubieten und auch zu nutzen. Bei zwingenden betriebsbedingten Gründen oder unzureichenden technischen Mitteln kann die Homeoffice-Anordnung abgelehnt werden. Organisatorische Erschwernisse hingegen werden nicht ausreichen. Auch eine Mindestbetriebsgröße, die Kleinbetriebe von der Homeoffice-Verpflichtung ausnimmt, ist nicht vorgesehen.

Kontrolliert werden sollen die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie von den Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern, die bei Verstößen unter Umständen auch Sanktionen verhängen können.

Beschäftigte können nicht zum Homeoffice gezwungen werden

Für Arbeitnehmer besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung des Homeoffice-Angebots. Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz werden Arbeitnehmer lediglich gebeten, das Angebot zu nutzen. Damit soll vermieden werden, Arbeitnehmer ins Homeoffice zu schicken, die von zu Hause aus nicht produktiv arbeiten können, weil möglicherweise kein passender Arbeitsraum zur Verfügung steht oder eine leistungsfähige Internetverbindung fehlt. Arbeitnehmer können sich also weiterhin auf ihre arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und Regelungen berufen.

Homeoffice: Mehr Führung gefragt?

Auch wenn das Arbeiten im Homeoffice eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Corona ist, stellt es Führungskräfte vor neue Herausforderungen. Denn die Führung auf Distanz ist für viele Vorgesetzte absolutes Neuland. Experten sind sich einig, dass im Zusammenhang mit Homeoffice eine andere Art und ein Mehr an Führung gefragt sind. Dies zeigt auch das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hiernach glauben 37,3 Prozent der Befragten, dass die Arbeit von Zuhause aus eher dazu führen wird, dass mehr Führung von Vorgesetzten gefragt ist.


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Führen auf Distanz ist nicht nur durch die Corona-Krise für viele Führungskräfte zum Alltag geworden. Vor allem die immer dynamischer werdende Arbeitswelt bedingt veränderte Organisationsformen, die geprägt sind durch flexiblere Arbeitsmodelle und Teams an verschiedenen Standorten. Erfahren Sie in diesem Online-Seminar, wie Sie den neuen Anforderungen gerecht werden und wie Sie eine wertschätzende, vertrauensvolle und nicht zuletzt ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit Ihrem Team gestalten – auch auf Distanz.

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Podcast-Beitrag: Führen im Home-Office

Immer mehr Beschäftigte arbeiten von zu Hause aus – nicht nur seit Corona. Für viele Führungskräfte ist die Situation noch ungewohnt und es herrscht eine gewisse Sorge, ob und wie Führung auf Distanz funktionieren kann. Einen Einblick ins Thema sowie Tipps zur virtuellen Führung erhalten Sie in diesem Podcast-Beitrag.

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