Fort- oder Weiterbildung?


Fort- oder Weiterbildung?

Die Qualifikation von Beschäftigten erfolgt häufig über Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet – doch sie sind nicht deckungsgleich. Die Unterscheidung macht deutlich, wann welche Bildungsmaßnahme gewählt werden sollte – und wer für die Finanzierung aufkommt.

Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung

Der wesentliche Unterschied zwischen der Fort- und der Weiterbildung besteht darin, dass die Fortbildung sich auf eine konkrete Anforderung im Rahmen der aktuellen beruflichen Tätigkeiten bezieht, während die Weiterbildung dazu dient, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Damit sind Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel umfassender und umfangreicher als eine Fortbildung – und mit höherem Zeitaufwand verbunden. Sie werden meist eingesetzt, um Beschäftigte für höherwertige Positionen zu qualifizieren oder die Arbeitsorganisation zu flexibilisieren.

Fortbildung

Der Begriff der Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG) geregelt. Eine Fortbildung setzt einen Berufsabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung voraus. Ziel der Fortbildung ist, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ im aktuellen Tätigkeitsfeld zu gewährleisten (Anpassungsfortbildung), also beispielsweise auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben, oder zu erweitern (Aufstiegsfortbildung), etwa zur Übernahme neuer Aufgaben.

Fortbildungen werden von Berufsverbänden, Kammern und Fort- und Weiterbildungsträgern angeboten. Die Kosten für die Fortbildung trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Weiterbildung

Eine Weiterbildung dient dem Ausbau der im Berufsleben bereits erworbenen Fähig- und Fertigkeiten und erweitert den beruflichen Handlungsspielraum über die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit hinaus. Eine solche Zusatzqualifikation kann dazu dienen, Positionen als Fach- und/oder Führungskraft im Unternehmen zu erreichen – oder aus der Arbeitslosigkeit heraus eine (höherwertige) Anstellung zu finden. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem Zertifikat, das die erworbenen Qualifikationen bescheinigt, dokumentiert.

Weiterbildungen werden von zertifizierten Weiterbildungsträgern sowie (Fach-) Hochschulen oder Fernuniversitäten angeboten. Die Finanzierung kann (freiwillig) vom Arbeitgeber übernommen werden, der sowohl von der höheren Qualifikation des oder der Mitarbeitenden als auch vom Motivationsschub auf dieser Seite profitieren kann. Zudem besteht, bei privater Finanzierung, die Möglichkeit, staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Über das Qualifizierungschancengesetz werden der Arbeitsagentur durch den Bund umfangreiche staatliche Fördermittel für Weiterbildung zur Verfügung gestellt.