Bildungsurlaub - Darauf haben Sie Anspruch!


Anspruch Bildungsurlaub

Der Besuch von Seminaren ist für den Bildungswilligen manchmal mit Kosten, immer aber mit zeitlichem Aufwand verbunden. Dabei kommt neues Wissen nicht nur der eigenen Karriere zugute, sondern in der Anwendung auch dem Unternehmen. Bildungsurlaub, oder besser Bildungsfreistellung, ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit. Dieser ist allerdings nicht in einem Bundesgesetz einheitlich geregelt, sondern in Landesgesetzen verabschiedet worden. Ausnahmen sind die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. Zudem muss der Weiterbildungsträger im jeweiligen Bundesland als Anbieter akkreditiert sein.

Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Bundesländern das Seminarangebot der REFA AG anerkannt wird, wieviel Tage jährlich beansprucht werden können und welche Modalitäten jeweils zu beachten sind. 

  • Baden-Württemberg
    Derzeit ist keine Bildungsfreistellung für REFA-Seminare möglich.

  • Bayern
    Bayern hat kein Bildungsfreistellungsgesetz.

  • Berlin
    mindestens 1 Tag pro Jahr
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.

  • Brandenburg
    mindestens 1 Tag pro Jahr
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.

  • Bremen
    mindestens 1 Tag pro Jahr
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.

  • Hamburg
    mindestens 1 Tag pro Jahr
    Die Seminare der REFA-Grundausbildung sind für Bildungsurlaub anerkannt. > Freistellungsbescheinigung
    Bei allen anderen Seminaren und Ausbildungen muss – damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann – die Seminaranmeldung mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

  • Hessen
    Derzeit ist keine Bildungsfreistellung für REFA-Seminare möglich.

  • Mecklenburg-Vorpommern
    3 Tage pro Jahr
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.

  • Niedersachsen
    5 Tage pro Jahr
    Folgende Ausbildung und Seminare sind für Bildungsurlaub anerkannt:
    Bei allen anderen Seminaren und Ausbildungen muss – damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann – die Seminaranmeldung mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. 

  • Nordrhein-Westfalen
    Alle Seminare und Ausbildungen sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz für Bildungsurlaub zugelassen. > Freistellungsbescheinigung

  • Rheinland-Pfalz
    mindestens 3 Tage pro Jahr
    Folgende Ausbildung und Seminare sind für Bildungsurlaub anerkannt:
    Bei allen anderen Seminaren und Ausbildungen muss – damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann – die Seminaranmeldung mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. 

  • Saarland
    Alle Seminare und Ausbildungen sind nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz für Bildungsurlaub zugelassen. > Freistellungsbescheinigung
  • Sachsen
    Sachsen hat kein Bildungsfreistellungsgesetz.

  • Sachsen-Anhalt
    5 Tage pro Jahr
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.

  • Schleswig-Holstein
    5 Tage pro Jahr
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.

  • Thüringen
    Die Seminaranmeldung muss mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, damit REFA Ihren Bildungsurlaub beantragen kann.
    Folgende Ausbildungen und Seminare sind für Bildungsurlaub anerkannt: Planungsmethoden und -instrumente der Auftragsabwicklung. > Freistellungsbescheinigung