Als Arbeitswirtschaft wird die praktische Arbeitswissenschaft im Betrieb bezeichnet. Die Arbeitswirtschaft dient dazu, Arbeitssysteme mit arbeitswissenschaftlichen Methoden praxisorientiert zu gestalten. Ziel ist, menschliche Arbeit unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer und arbeitsrechtlicher Aspekte möglichst effektiv und effizient einzusetzen.
Aspekte der Arbeitswirtschaft sind daher vielfach als Standards und Methodenvereinbarungen in Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingegangen, so etwa als Regelungen zur Gliederung und Bestimmung des Arbeitsentgelts sowie zur Festlegung und Standardisierung der Zeitstruktur (Zeitwirtschaft) von Arbeitsabläufen.
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