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Arbeitswirtschaft


Arbeitswirtschaft

Definition

Unter Arbeitswirtschaft wird die Gestaltung von Arbeitssystemen mithilfe arbeitswissenschaftlicher Methoden verstanden. Die menschliche Arbeit soll dabei unter Berücksichtigung humanitärer, sozialer und arbeitsrechtlicher Aspekte möglichst effektiv und effizient eingesetzt werden.

Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaften sind so über die praktische Umsetzung in der Arbeitswirtschaft oftmals als Standards und Methodenvereinbarungen in Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingegangen. Beispiele finden sich bei den Regelungen zur Gliederung und Bestimmung des Arbeitsentgelts oder zur Festlegung und Standardisierung der Zeitstruktur (Zeitwirtschaft) von Arbeitsabläufen.

Eine Begrenzung der Arbeitswirtschaft auf die Idee der „Bewirtschaftung“ der Arbeitszeit von Mitarbeitern zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität ist dabei verbreitet, widerspricht aber dem umfassenderen Grundgedanken.

Einen umfassenderen Ansatz bietet hier das humanorientierte Produktivitätsmanagement der REFA. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Arbeit im Spannungsfeld von Mensch (M), Technik (T) und Organisation (O) geleistet wird. Bei der Gestaltung von Arbeitssystemen ist demnach darauf zu achten, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen und die technischen Gegebenheiten auf die menschlichen Belange abgestimmt werden – von der Schichtplanung über den Wechsel bei den Arbeitsinhalten bis zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze. Das Ziel ist, die physischen und die psychischen Belastungen der Mitarbeiter möglichst gering zu halten, um deren Leistungsfähigkeit und die Leistungsbereitschaft zu erhalten bzw. zu steigern. Damit wird die Idee verfolgt, das Wohlbefinden und die Motivation der Beschäftigten zu erhöhen und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der die Tätigkeit als sinnvoll und erfüllend wahrgenommen wird. Unter diesen Umständen wird konzentrierter und zielgerichteter gearbeitet; die Effizienz und die Produktivität steigen. Der Produktivitätszuwachs kommt dann nicht nur dem Unternehmen, sondern, über ein entsprechendes Leistungsentgelt, auch den Mitarbeitern zugute.