Unter Aufgabengliederung versteht man die systematische und übersichtliche Dokumentation der in einem abgegrenzten Untersuchungsbereich (Organisationseinheit, Stelle, Arbeitsplatz) anfallenden Aufgaben. Hierbei wird auch die inhaltliche Verknüpfung der einzelnen Teilaufgaben zur Erfüllung der Gesamtaufgabe abgebildet. Deshalb werden die Aufgaben in Haupt-, Teil- und Unteraufgaben gegliedert. Dabei werden als Unteraufgaben diejenigen Tätigkeiten bezeichnet, die nicht weiter sinnvoll zu untergliedern sind.
Die Gliederung von Aufgaben kann nach den Merkmalen Objekt- oder Verrichtungsgliederung erfolgen. Zudem werden Aufgaben nach den Beziehungen ihrer Teil-/Unteraufgaben gegliedert. Dabei wird unterschieden zwischen „Und“-Gliederung (alle Teil-/Unteraufgaben müssen erfüllt werden, um eine Aufgabe zu erfüllen) und „Oder“-Gliederung (die Teil-/Unteraufgaben stellen verschiedene Alternativen dar, durch die die Aufgabe erfüllt werden kann). Mit zunehmender Gliederungstiefe nimmt die Übersichtlichkeit und Transparenz der Aufgabengliederung zu.
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