Auftraggeberbedürfnisse
Um zu verstehen, woraus sich die Auftraggeberbedürfnisse ableiten, ist zunächst zu klären, was unter Auftrag zu verstehen ist und in welchem (Rechts-)Verhältnis Auftraggeber und Auftragnehmer zueinander stehen.
Der Auftrag
Als Auftrag gilt, im kaufmännischen Sinn, eine auszuhandelnde Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber als Nachfrager eines Wirtschaftsguts sowie einem Auftragnehmer als dessen Anbieter. Der Auftraggeber oder Kunde tritt dabei als Initiator oder Abnehmer einer bestimmten Sach- bzw. Dienstleistung auf. Der Auftragnehmer als Hersteller bzw. Produzent, Händler, Lieferant oder Dienstleister ist die ausführende Instanz und erbringt oder beschafft die verabredete Leistung gegen ein Entgelt.
Synonym zum Begriff „Auftrag“ werden, je nach geschäftlichem Umfeld – zum Beispiel im produzierenden Gewerbe oder im Handel bzw. Vertrieb –, oft auch die Begriffe „Vertrag“ oder „Bestellung“ verwendet.
Auftraggeber und Geschäftsbesorgungsvertrag
Der – private oder öffentliche – Auftraggeber als Wirtschaftssubjekt erteilt dem Auftragnehmer einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts. Die Konditionen dazu sind zwischen den beiden Vertragspartnern zu verhandeln, bei Vergabe eines Auftrags durch Einrichtungen der öffentlichen Hand unter Umständen auch in einem „wettbewerblichen Dialog“ gemäß Vergabeverordnung (§ 18 VgV). Generell sind dabei die bestehenden Grundlagen zur rechtskonformen Abwicklung von Geschäften einzuhalten sowie die offengelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der Regel die des Leistungserbringers, zu beachten.
Verhandelt werden können Vertragsinhalte wie:
- die Anforderungen des Kunden als genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistung sowie der einzusetzenden Materialien und Bauteile in Art, Umfang und Qualität (Anforderungskatalog); die Definition von Arbeitspaketen und deren Abfolge; Meilensteine und Termine; der Ort der Leistungserbringung; Preise, Konditionen und Zahlungsmodalitäten; die Überwachung und Kontrolle der Ausführung sowie die Art der Abnahme der Leistung; Gewährleistungs- und Haftungsansprüche; sonstige Vereinbarungen, z. B. in Bezug auf Informationsfluss und Reporting, Pflichten und Rechte der beteiligten Personen und Institutionen, Fristen, Nebenabsprachen, Stornierungen oder Schadensersatzansprüche.
Auftraggeberbedürfnisse
Aus den zu verhandelnden Inhalten des Geschäftsbesorgungsvertrags – des Auftrags oder der Bestellung – lassen sich die Auftraggeberbedürfnisse ableiten, die oftmals denen des Auftragnehmers diametral widersprechen:
- größtmögliche Berücksichtigung der Auftraggeberanforderungen; termingerechte Bereitstellung der vereinbarten Leistung am festgelegten Ort; Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorschriften; Beachtung der Sorgfalts-, Auskunfts-, Herausgabe- und Rechenschaftspflichten; Überwachung und Kontrolle der Ausführung durch den Auftraggeber oder eine beauftragte Instanz; kundenorientierte Arbeitsweise.
Zusammenfassen lassen sich die Bedürfnisse ganz allgemein mit diesen Punkten:
- Erbringung (mindestens) der gewünschten, individualisierten Leistung unter Einhaltung aller normativen Regelungen zu den kalkulierten (oder geringeren) Kosten zum vereinbarten Termin (oder früher) am festgelegten (oder später gewünschten) Ort bei fortwährender angemessener Information und immer möglicher Einflussnahme bei gegenseitiger Absprache sowie Gewährleistungs- und Regressansprüchen bei einem (auch späteren) Erkennen von Mängeln.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Auftraggeber
https://www.akademie.de/de/wissen/verhaltensregeln-gegenueber-kunden-auftraggebern
https://kanzlei-herfurtner.de/bauvertrag-vorgaben/
https://de.wikipedia.org/wiki/Auftragnehmer
https://www.vergabe.plus/wettbewerblicher-dialog
https://www.bauprofessor.de/wettbewerblicher-dialog/
https://kanzlei-herfurtner.de/handwerkerrecht/
https://www.vergabevorschriften.de/vgv/18 § 18 VgV
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