Auftragnehmerbedürfnisse
Um zu verstehen, woraus sich die Auftragnehmerbedürfnisse ableiten, sollte zunächst umrissen werden, was unter Auftrag zu verstehen ist und in welchem (Rechts-)Verhältnis Auftragnehmer und Auftraggeber zueinander stehen.
Der Auftrag
Ein Auftrag ist im kaufmännischen Sinn eine in ihren Konditionen auszuhandelnde Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber als Nachfrager einer Sach- oder Dienstleistung sowie einem Auftragnehmer als deren Anbieter. Der Auftraggeber ist als Kunde Auslöser eines Prozesses oder Abnehmer eines Wirtschaftsguts. Der Auftragnehmer ist als Geschäftspartner – sei es als Hersteller bzw. Produzent, Händler, Lieferant oder Dienstleister – die ausführende Instanz und erbringt oder beschafft die verabredete Leistung gegen ein Entgelt.
Anstelle des Begriffs „Auftrag“ werden, abhängig vom geschäftlichen Umfeld – so im produzierenden Gewerbe oder im Handel bzw. Vertrieb –, auch die Begriffe „Vertrag“ oder „Bestellung“ verwendet.
Auftragnehmer und Geschäftsbesorgungsvertrag
Der (meist private) Auftragnehmer erhält vom – privaten oder öffentlichen – Auftraggeber einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts. Die Konditionen dazu können auf Basis der gesetzlich bestehenden Grundlagen zur rechtskonformen Abwicklung von Geschäften zwischen den beiden Vertragspartnern frei ausgehandelt werden. Bemüht sich ein Anbieter um einen Auftrag, der von einer Einrichtung der öffentlichen Hand vergeben wird, hat er gemäß Vergabeverordnung (§ 18 VgV) ein unter anderem vom Auftragswert abhängiges Vergabeverfahren zu durchlaufen, das auch einen „wettbewerblichen Dialog“ beinhalten kann. Zusätzlich sind die offengelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des (in der Regel wirtschaftlich stärkeren) Vertragspartners zu beachten.
Zur Verhandlung stehen Vertragsinhalte wie:
- die Bedürfnisse und Anforderungen von Kundenseite in Form eines Anforderungskatalogs, in dem die zu erbringenden Leistungen sowie die zu verwendenden Materialien und Bauteile in Art, Umfang und Qualität möglichst genau definiert sind;
- die Untergliederung in Arbeitspakete und deren Abfolge;
- Meilensteine und Termine;
- der Ort der Leistungserbringung;
- Preise, Konditionen, Zahlungsmodalitäten, Ausfallgelder und Auslagenersatz;
- die Überwachung und Kontrolle der Ausführung sowie die Art der Abnahme der Leistung;
- Gewährleistungs- und Haftungsansprüche;
- sonstige Vereinbarungen, z. B. in Bezug auf Kommunikation, Information und Reporting, Rechte und Pflichten der beteiligten juristischen und privaten Personen, Zusatz- und Serviceleistungen, Fristen, Stornierungen und Ersatzlösungen, Schadensersatzansprüche oder Regressforderungen.
Auftragnehmerbedürfnisse
Die Inhalte des Geschäftsbesorgungsvertrags – also des Auftrags oder der Bestellung – können als Grundlage zur Ableitung der Auftragnehmerbedürfnisse dienen. Diese stehen den Auftraggeberbedürfnissen zumindest in Teilen diametral gegenüber:
- Begrenzung der Anforderungen des Auftraggebers durch Einflussnahme auf den Anforderungskatalog;
- Minimierung des Aufwands zur Befriedigung der Auftraggeberanforderungen;
- offene und frühzeitige Information über von Auftraggeberseite geplante Änderungen;
- definierte Ansprechpartner auf Auftraggeberseite;
- Zeitpuffer und Spielräume bei der termingerechten Bereitstellung der vereinbarten Leistung;
- Variabilität beim Ort der Leistungserbringung;
- freie Hand bei der Ausführung durch Festlegung des Ergebnisses, nicht des Weges der Zielerreichung;
- weite Auslegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorschriften;
- fristgerechte, möglichst frühzeitige Begleichung ausstehender Rechnungsbeträge;
- Gewährung von Vorschüssen oder Teilzahlungen;
- Übernahme externer oder zusätzlich anfallender Kosten und Aufwendungen;
- hohe Profitabilität durch effiziente Abwicklung des Auftrags;
- hohe Kundenzufriedenheit und daraus folgend Kundenbindung.
Zusammenfassen lassen sich die Auftragnehmerbedürfnisse unter Berücksichtigung der Aspekte Effizienz, Profitabilität und Kundenzufriedenheit ganz allgemein mit diesen Punkten:
- Erbringung der gewünschten, möglichst standardisierten Leistung
- zu minimalen Kosten
- zum vereinbarten Termin (oder später)
- am festgelegten Ort
- bei nur begrenzter Einflussnahme des Auftraggebers
- unter Begrenzung von Gewährleistungs- und Regressansprüchen, auch bei einem späteren Erkennen von Mängeln, und
- bei zeitnaher (oder vorzeitiger) Begleichung der Rechnungs(teil)beträge sowie
- der Übernahme von externen Kosten und Aufwendungen.
Quellen:
https://www.dwds.de/wb/Auftragnehmer
https://de.wikipedia.org/wiki/Auftragnehmer
https://www.dwds.de/wb/Auftragnehmer
https://www.akademie.de/de/wissen/verhaltensregeln-gegenueber-kunden-auftraggebern
https://kanzlei-herfurtner.de/handwerkerrecht/
https://kanzlei-herfurtner.de/feste-freie-mitarbeit/
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