
Unter den Begriff „Leistung“, auch Output genannt, fallen dabei materielle Produkte wie Waren und Wirtschafts- oder Handelsgüter sowie immaterielle Angebote wie Dienstleistungen in den verschiedensten Formen. Hier reicht die Spannweite von der Ausbildung, Schulung und Beratung über die Betreuung und Pflege bis hin zu Finanztransaktionen, Verwaltungsvorgängen oder Kunstschaffen.
Was sind Betriebsmittel?
Betriebsmittel sind Arbeitsmittel, die direkt oder indirekt zur Wertschöpfung beitragen und wiederholt oder kontinuierlich über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Leistungserstellung genutzt werden können. (Auch wenn die beiden Begriffe „Betriebs-“ und „Arbeitsmittel“ hier synonym genutzt werden, sind sie doch oft unterschiedlichen Bereichen zugeordnet – nämlich einerseits der betrieblichen Produktion und andererseits administrativen Abläufen.)
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht zählen die Betriebsmittel neben der Arbeitskraft und den Werkstoffen zu den Elementarfaktoren, die an der Produktion beteiligt sind. Als sogenannte Potenzialfaktoren ermöglichen sie die Abläufe, fließen aber im Gegensatz zu den sogenannten Repetierfaktoren nicht selbst in die Produkte oder in das Leistungsangebot ein. Sie unterliegen durch Nutzung im Allgemeinen einer Veränderung durch Verschleiß oder Alterung. Diese Transformation hat Auswirkungen auf die Bilanz der Organisation.
Generell unterschieden werden kann zwischen materiellen und immateriellen Betriebsmitteln:
- Materielle Betriebsmittel sind die physisch vorhandenen, greif- und sichtbaren Bestandteile der Organisation bzw. des Unternehmens. Dazu gehören nicht nur die Maschinen, Anlagen, Geräte und Arbeitsmittel wie Handwerkzeuge, sondern auch Möbel, die Gebäudetechnik sowie Grundstücke, Gebäude und andere Infrastruktureinrichtungen.
Je nach Ansatz werden auch Hilfs- und Betriebsstoffe zu den materiellen Betriebsmitteln gezählt. Da Hilfsstoffe wie Klebemittel, Farben und Lacke oder Polierpasten aber im Gegensatz zu Betriebsstoffen wie Schmier- und Kühlmitteln oder Treib- und Brennstoffen in das Produkt eingehen, wird die Abgrenzung zu den Werkstoffen damit unscharf. Daher werden Hilfs- und Betriebsstoffe in der oben angegebenen (enger gefassten) Definition nicht eingeschlossen.
- Immaterielle Betriebsmittel sind die geistigen oder ideellen Grundlagen der Leistungserstellung. Dazu gehören Konzessionen, Patente und Lizenzen, auch Software-Lizenzen, sowie die Fähig- und Fertigkeiten der „Mitglieder der soziotechnischen Organisation“, also der Mitarbeiter. Hier sind deren Know-how, das Wissen und die Erfahrung wichtige Arbeitsmittel, um die Wertschöpfung zu ermöglichen.
Nutzung der Betriebsmittel
Betriebsmittel werden mit den weiteren betriebswirtschaftlichen Elementarfaktoren Arbeit und Werkstoffe im Rahmen des Wertschöpfungsprozesses kombiniert. Der so generierte Output besteht aus Sach- oder Dienstleistungen bzw. administrativen Vorgängen.
Wie effektiv bzw. effizient Betriebsmittel eingesetzt werden können, hängt letztlich von zwei Kriterienbündeln ab. Dies sind:
- der technische Zustand der Betriebsmittel. Dieser ist essenziell für die Effektivität des Einsatzes. Wichtige Faktoren sind die Modernität, der Verschleiß, also der Abnutzungsgrad als Maß für die Fertigungsgüte, sowie die Betriebsfähigkeit, also die Einsatzbereitschaft bzw. die Verfügbarkeit der Anlage. Ein Maßstab dafür ist beispielsweise die aus dem Controlling bekannte Kennzahl Gesamtanlageneffektivität (bzw. Overall Equipment Effectiveness, OEE, oder Overall Asset Effectiveness, OAE). Ein vorbeugendes Instandhaltungsmanagement ist hier ein guter Ansatz, um betriebsbedingte Störungen zu vermeiden.
- die technische Eignung der Betriebsmittel für die angestrebte oder laufende Produktion. So kann eine Anlage einerseits auf die spezifischen Erfordernisse der Produktion eines Gutes ausgerichtet und bei einem speziellen Arbeitsschritt hocheffizient sein. Andererseits gibt es Universalmaschinen, die flexibel, aber mit geringerer Effizienz eingesetzt werden. Oft sind dann Rüstprozesse notwendig, die die Gesamtanlageneffektivität vermindern und daher (mit verschiedenen Maßnahmen wie Single Minute Exchange of Die, SMED) minimiert werden sollten.
Die Betriebsmittelnutzung kann nicht nur durch ein vorbeugendes Instandhaltungsmanagement verbessert werden, sondern auch durch eine exakte, vorausschauende Planung. Eine solche Prozessoptimierung ist möglich durch den Einsatz von Produktionsplanungs- und Steuerungs-Systemen (PPS-Systemen). Sie helfen, die Kapazitäten aufseiten des Personals, der Werkstoffe und der Geräteausstattung aufeinander abzustimmen, bedarfsorientiert zu bündeln und einzusetzen.
Eine Voraussetzung dafür ist die kontinuierliche Analyse von Fertigungsaufträgen. So wird sichtbar, an welchen Stellen und mit welchen Maßnahmen Leistungen an Kundenwünsche angepasst und gleichzeitig Durchlaufzeiten in der Wertschöpfungskette minimiert werden können. Die konkrete Produktionsplanung hilft, Zeit und Kosten einzusparen, Ressourcen an Mensch und Material bestmöglich zu nutzen und Verschwendung jeglicher Art zu vermeiden.
Arbeitsschutz
Betriebsmittel sind in vielen Fällen technische Geräte, Flurförder- und Fahrzeuge, komplexe Maschinen und große, auch unübersichtliche Förder- oder Fertigungsanlagen. Die Betriebsmittelnutzung ist deshalb an die Anforderungen des Arbeitsschutzes anzupassen. Wichtige Bereiche sind beispielsweise die Arbeitssicherheit, der Gesundheitsschutz und die Ergonomie. Ziel ist die Verringerung der Gefährdungen sowie der körperlichen und psychischen Belastungen.
Die bestehenden Risiken und Gefahrenpotenziale können unter anderem durch diese Maßnahmen reduziert werden:
- Alle Mitarbeiter sollten sich stets der möglichen Risiken bewusst sein, die von der Nutzung der Betriebs- und Arbeitsmittel ausgeht.
- Vor jeder Nutzung ist eine Sichtprüfung durchzuführen, um offensichtliche Schäden oder Mängel zu erkennen.
- Werden Schäden oder Mängel identifiziert, sind diese den Vorgesetzten zu melden. Das Betriebsmittel darf nicht eingesetzt werden und ist entweder zu reparieren bzw. instand zu setzen oder auszusondern.
- Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müssen vorhanden sowie voll funktionsfähig sein und dürfen nicht umgangen, manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden.
- Schneid-, Stich- und Sägewerkzeuge sind gegen unbefugten Gebrauch zu sichern und nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen aufzubewahren und zu transportieren.
- Betriebsmittel sollten neben dem GS-Prüfzeichen auch Hinweise auf Wartungs- und Instandsetzungsintervalle und durchgeführte Prüfungen aufweisen.
- Betriebsmittel dürfen nur sach- und fachgemäß und nach entsprechender Einweisung benutzt werden.
- Erst wenn alle substitutiven, technischen und organisatorischen Möglichkeiten des Arbeitsschutzes ausgeschöpft sind, ist auf persönliche Schutzmaßnahmen zurückzugreifen (Persönliche Schutzausrüstung, PSA).
Wartungs- und Instandsetzungsintervalle sowie Prüfungen und Prüffristen sind ebenso zu dokumentieren und nachzuweisen wie die Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter. Dies ist nicht nur im eigenen Interesse als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, sondern wird auch von Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften verlangt. Unfallversicherer fordern und kontrollieren dies, insbesondere im Fall eines meldepflichtigen Arbeitsunfalls.
Betriebsmittel in der Bilanz
Betriebsmittel gehören aufgrund ihrer langfristigen Nutzung zum Anlagevermögen eines Unternehmens (§ 266 Abs. 2 HGB). Unterschieden wird dabei zwischen immateriellen Vermögensgegenständen (A I) und Sachanlagen (A II). Für die Sachanlagen und den originären Firmenwert besteht eine Aktivierungspflicht, für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte ein Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Materielle Betriebsmittel unterliegen der Abnutzung – es sei denn, es handelt sich um (verschleißfreie) Grundstücke. Mithilfe der PPS-Systeme kann die Nutzung der Betriebsmittel über die Bestimmung der Betriebsmittelkapazität und deren Ausschöpfung durch Kennzahlen wie Produktionskoeffizienten erfasst werden. Auf dieser Basis kann das Unternehmen die Betriebsmittel abschreiben – es sei denn, es handelt sich um geringwertigere Anlagegüter oder um Güter, die in der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: AfA-Tabelle AV) angegeben sind. Aufgeführt werden diese Abschreibungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB). Dadurch mindern sie den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust am Bilanzstichtag.