Betriebsmittelnutzung


Betriebsmittelnutzung

Definition 

Unter Betriebsmittelnutzung versteht man allgemein den Einsatz der Ausstattung einer Einrichtung zur Erstellung einer Leistung.

Der Begriff „Einrichtung“ umfasst dabei öffentliche und private Organisationen jeglicher Art – von Unternehmen in allen Gesellschaftsformen über Verwaltungseinheiten und Bildungsanbieter bis hin zu Stiftungen und Vereinen – und in allen Wirtschaftssektoren.

Unter den Begriff „Leistung“, auch Output genannt, fallen materielle Produkte wie Waren und Wirtschafts- oder Handelsgüter sowie immaterielle Angebote wie Dienstleistungen in den verschiedensten Formen. Hier reicht die Spannweite von der Ausbildung, Schulung und Beratung über die Betreuung und Pflege bis hin zu Finanztransaktionen, administrativen Vorgängen oder Kunstschaffen. Dazu kommen ideelle Werte wie Rechte, Patente oder Lizenzen.

Was sind Betriebsmittel?

Betriebsmittel sind Arbeitsmittel, die direkt oder indirekt zur Wertschöpfung beitragen und wiederholt oder kontinuierlich über längere Perioden zur Erstellung von Sach- oder Dienstleistungen genutzt werden können. (Die beiden Begriffe „Betriebsmittel“ und „Arbeitsmittel“ werden hier synonym verwendet, sind jedoch oft unterschiedlichen Bereichen zugeordnet – nämlich einerseits der betrieblichen Produktion und andererseits administrativen Abläufen.)

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht gehören die Betriebsmittel wie die Arbeitskraft und die Werkstoffe zu den Elementarfaktoren, da sie sich direkt auf die Produktion beziehen. Als sogenannte Potenzialfaktoren ermöglichen sie die Abläufe, fließen aber im Gegensatz zu den sogenannten Repetierfaktoren nicht selbst in die Produkte oder in das Leistungsangebot ein. Mit ihrer Nutzung verschleißen oder altern sie. Der Wert der Betriebsmittel sinkt dadurch; diese Transformation wird in der Bilanz der Organisation abgebildet, beispielsweise durch die Möglichkeit zur Abschreibung.

Generell unterschieden werden kann zwischen materiellen und immateriellen Betriebsmitteln:

  • Materielle Betriebsmittel sind die physisch vorhandenen, greif- und sichtbaren Bestandteile der Organisation bzw. des Unternehmens. Dazu gehören nicht nur die Maschinen, Anlagen, Geräte und Arbeitsmittel wie Handwerkzeuge, sondern auch Möbel, die Gebäudetechnik sowie Grundstücke, Gebäude und andere Infrastruktureinrichtungen.

Je nach Ansatz werden auch Hilfs- und Betriebsstoffe zu den materiellen Betriebsmitteln gezählt. Da Hilfsstoffe wie Klebemittel, Farben und Lacke oder Polierpasten aber im Gegensatz zu Betriebsstoffen wie Schmier- und Kühlmitteln oder Treib- und Brennstoffen in das Produkt eingehen, wird die Abgrenzung zu den Werkstoffen damit unscharf. Daher werden Hilfs- und Betriebsstoffe in der oben angegebenen (enger gefassten) Definition nicht eingeschlossen.

  • Immaterielle Betriebsmittel sind die geistigen und ideellen Grundlagen der Leistungserstellung. Dazu gehören Konzessionen, Rechte, Patente und Lizenzen, auch Software-Lizenzen, sowie die Fähig- und Fertigkeiten der Mitarbeiter oder der Beschäftigten. Deren Know-how, das Wissen, die Erfahrung und der Informationsfluss sind wichtige Arbeitsmittel, um die Wertschöpfung zu ermöglichen.

Nutzung der Betriebsmittel

Die Elementarfaktoren Betriebsmittel, Arbeit und Werkstoffe wirken im Wertschöpfungsprozess zusammen, um einen Output zu erzeugen. Dieser besteht aus Sach- oder Dienstleistungen bzw. administrativen Vorgängen.

Wie effektiv bzw. effizient Betriebsmittel eingesetzt werden können, hängt letztlich von zwei Kriterienbündeln ab. Dies sind:

  1. der technische Zustand der Betriebsmittel. Dieser ist essenziell für die Effektivität des Einsatzes. Wichtige Faktoren sind die Modernität, der Verschleiß, also der Abnutzungsgrad, der die Fertigungsgüte beeinflusst, sowie die Betriebsfähigkeit, also die Einsatzbereitschaft bzw. die Verfügbarkeit der Anlage. Ein Maßstab dafür ist zum Beispiel die aus dem Controlling bekannte Kennzahl Gesamtanlageneffektivität GAE (bzw. Overall Equipment Effectiveness, OEE, oder Overall Asset Effectiveness, OAE). Ein vorbeugendes Instandhaltungsmanagement kann hier viele betriebsbedingte Störungen vermeiden.
  2. die technische Eignung der Betriebsmittel für die geplante oder laufende Produktion. So kann eine Anlage einerseits auf die spezifischen Erfordernisse der Produktion eines Sachgutes ausgerichtet und bei einem speziellen Arbeitsschritt hocheffizient sein. Andererseits gibt es Universalmaschinen, die flexibel, aber mit geringerer Effizienz eingesetzt werden. Bei diesen sind dann Rüstprozesse notwendig, die die GAE vermindern und daher minimiert werden sollten. Etablierte Maßnahmen finden sich unter dem Stichwort Single Minute Exchange of Die, SMED.

Verbesserungsmaßnahmen

Die Betriebsmittelnutzung kann nicht nur durch ein vorbeugendes Instandhaltungsmanagement verbessert werden, sondern auch durch eine exakte, vorausschauende Planung. Eine solche Prozessoptimierung ist möglich durch den Einsatz von Produktionsplanungs- und Steuerungs-Systemen (PPS-Systemen). Mit ihnen ist es möglich, die Kapazitäten aufseiten des Personals, der Werkstoffe und der Geräteausstattung aufeinander abzustimmen, bedarfsorientiert zu bündeln und einzusetzen.

Eine Voraussetzung dafür ist die kontinuierliche Analyse von Fertigungsaufträgen – oder die Verknüpfung mit einem Warenwirtschaftssystem; dies ist in der Lieferkette (Supply Chain) zwischen Produzent und Handelspartner üblich, um die Warenströme termingerecht und ausgerichtet am tatsächlichen Kundenverhalten zu steuern. Mit diesen Systemen wird sichtbar, an welchen Stellen und mit welchen Maßnahmen Leistungen an Kundenwünsche angepasst und gleichzeitig Durchlaufzeiten in der Wertschöpfungskette minimiert werden können. Die konkrete Produktionsplanung hilft, Zeit und Kosten einzusparen, Ressourcen an Mensch und Material bestmöglich zu nutzen und Verschwendung jeglicher Art zu vermeiden.

Arbeitsschutz

Betriebsmittel sind in vielen Fällen technische Geräte. Die Spanne reicht von Handwerkzeugen sowie handgeführten und Standgeräten über Flurförderzeuge und Fahrzeuge bis hin zu komplexen Maschinen oder große, auch unübersichtlichen Förder- oder Fertigungsanlagen. Der Antrieb kann auf verschiedene Weisen erfolgen; üblich sind Elektro- und Verbrennungsmotoren, dazu kommen mit Druckluft oder hydraulisch betriebene Einrichtungen und sogar Wasser-, Gas- oder Dampfturbinen. Die Betriebsmittelnutzung ist deshalb an die Anforderungen des Arbeitsschutzes anzupassen und muss auch die verschiedenen Energieträger berücksichtigen – (Stark-)Strom aus dem (Hochspannungs-)Netz, Akkus, Batterien, verschiedene Kraftstoffe, Heißluft oder Dampf etc.

Betriebsmittel müssen daher hohe Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, zusammengefasst unter dem Begriff „Arbeitsschutz“, erfüllen. Zudem sollten bei der Arbeitsplatzgestaltung, also der Ausformung und Ausstattung der Betriebsmittel, Kriterien der Ergonomie berücksichtigt werden. Ziel ist die Verringerung der Gefährdungen sowie der körperlichen und psychischen Belastungen.

Die bestehenden Risiken und Gefahrenpotenziale können unter anderem durch diese Maßnahmen reduziert werden:

  • Alle Mitarbeiter sollten sich stets der möglichen Risiken bewusst sein, die von der Nutzung der Betriebs- und Arbeitsmittel ausgehen.
  • Vor jeder Nutzung ist eine Sichtprüfung durchzuführen, um offensichtliche Schäden oder Mängel zu erkennen.
  • Werden Schäden oder Mängel identifiziert, sind diese den Vorgesetzten zu melden. Das Betriebsmittel darf nicht eingesetzt werden und ist entweder zu reparieren bzw. instand zu setzen oder auszusondern.
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müssen vorhanden sowie voll funktionsfähig sein und dürfen nicht umgangen, manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden.
  • Schneid-, Stich- und Sägewerkzeuge sind gegen unbefugten Gebrauch zu sichern und nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen aufzubewahren und zu transportieren.
  • Betriebsmittel sollten neben dem GS-Prüfzeichen („Geprüfte Sicherheit“) auch Hinweise auf Wartungs- und Instandsetzungsintervalle und durchgeführte Prüfungen aufweisen.
  • Betriebsmittel dürfen nur sach- und fachgemäß und nach entsprechender Einweisung benutzt werden.
  • Es gilt das STOP-Prinzip: Erst wenn alle substitutiven (S), technischen (T) und organisatorischen (O) Möglichkeiten des Arbeitsschutzes ausgeschöpft sind, ist auf persönliche (P) Schutzmaßnahmen zurückzugreifen (Persönliche Schutzausrüstung, PSA).

Wartungs- und Instandsetzungsintervalle sowie Prüfungen und Prüffristen sind zu dokumentieren und nachzuweisen. Das Gleiche gilt für die Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter. Dies ist nicht nur im eigenen Interesse als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, sondern wird auch vom Gesetzgeber und von den Berufsgenossenschaften (BG) verlangt. Unfallversicherer fordern und kontrollieren dies, insbesondere im Fall eines meldepflichtigen Arbeitsunfalls.

Betriebsmittel in der Bilanz

Betriebsmittel gehören aufgrund ihrer langfristigen Nutzung zum Anlagevermögen eines Unternehmens (§ 266 Abs. 2 HGB). Unterschieden wird dabei zwischen immateriellen Vermögensgegenständen (A I) und Sachanlagen (A II). Für die Sachanlagen und den originären Firmenwert besteht eine Aktivierungspflicht, für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte ein Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Materielle Betriebsmittel unterliegen der Abnutzung – es sei denn, es handelt sich um (verschleißfreie) Grundstücke. Mithilfe der PPS-Systeme kann die Nutzung der Betriebsmittel über die Bestimmung der Betriebsmittelkapazität und deren Ausschöpfung durch Kennzahlen wie Produktionskoeffizienten erfasst werden. Auf dieser Basis kann das Unternehmen die Betriebsmittel abschreiben – es sei denn, es handelt sich um geringwertigere Anlagegüter oder um Güter, die in der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: AfA-Tabelle AV) angegeben sind. Aufgeführt werden diese Abschreibungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB). Dadurch mindern sie den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust am Bilanzstichtag.

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