Betriebswirtschaftslehre


Betriebswirtschaftslehre

Definition

Die Betriebswirtschaftslehre ist neben der Volkswirtschaftslehre (VWL) das zweite Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften. Gegenstand sind die wirtschaftlichen Abläufe in einzelnen Unternehmen bzw. Organisationen (Festlegung von Betriebszielen, Gestaltung und Steuerung betrieblicher Prozesse, Einsatz von Produktionsfaktoren, Marktauftritt) und deren Beziehungen untereinander.

Dabei werden einerseits wirtschaftliche Sachverhalte beschrieben und erklärt (betriebswirtschaftliche Theorie) sowie andererseits Handlungsempfehlungen und Verfahrensregeln für die Praxis erarbeitet (angewandte BWL).

Hauptgebiete der BWL sind die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (ABWL) und die Speziellen oder Besonderen Betriebswirtschaftslehren (SBWL). Die allgemeine BWL befasst sich in funktions- und branchenübergreifender Form mit den organisatorischen, technischen und finanziellen Entscheidungen von Organisationen (Material-, Produktions-, Absatz-, Finanz-, Informations- und Personalwirtschaft sowie Unternehmensführung), die SBWL mit den Teilgebieten Funktionale, Branchenspezifische und Interdisziplinäre BWL.

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