
Warum muss bilanziert werden
Die Aufstellung einer Bilanz erfüllt zum einen innerbetriebliche Informationsaufgaben (Feststellung des aktuellen Status, wie Gewinnermittlung und die Grundlage für Managemententscheidungen), zum anderen dient sie der Information externer Interessenten (Anteilseigner, Gläubiger, Fiskus, Öffentlichkeit). Im Vordergrund steht der Gläubigerschutzgedanke: Dritte sollen durch die Rechnungslegung vor einem möglichen Konkurs des Unternehmens geschützt werden. Deshalb unterliegt die Bilanzierung strengen handelsrechtlichen Vorschriften und es gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.
Aufbau einer Bilanz
In der Bilanz erfolgt eine in Kontenform ausgeführte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, also Aktiva und Passiva eines Betriebes. Beide Seiten des Bilanzschemas entsprechen insgesamt dem gleichen Wert.
§ 266 HGB legt die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften fest.
Die Aktivseite der Bilanz, das Vermögen, beschreibt die Verwendung der betrieblichen Mittel und stellt die Gesamtheit aller im Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter und Geldmittel dar. Das Vermögen wird grob unterteilt in:
- Anlagevermögen (Materielles Anlagevermögen, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen; immaterielles Anlagevermögen, wie z. B. Patente und Lizenzen; Finanzanlagevermögen, wie z. B. Beteiligungen, langfristig angelegte Wertpapiere) und
- Umlaufvermögen (Vorräte, wie z. B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate sowie Waren, Forderungen aller Art, kurzfristig angelegte Wertpapiere und Zahlungsmittel, wie z.B. Bank und Kasse)
Die Passivseite der Bilanz beschreibt die Herkunft der betrieblichen Mittel. Hier wird grob unterteilt in Eigenkapital und Fremdkapital:
- Das Eigenkapital stellt den Kapitalbetrag dar, den die Eigentümer eines Unternehmens zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung dem Unternehmen zugeführt oder in ihm belassen haben.
- Das Fremdkapital sind die Schulden des Unternehmens. Sie bestehen aus verschiedenen Arten von Verbindlichkeiten (z. B. langfristige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) und Rückstellungen (z. B. für Pensionen, Steuern).
Auf beiden Seiten der Bilanz werden gegebenenfalls noch Rechnungsabgrenzungsposten für die periodengerechte Erfolgsabgrenzung ausgewiesen. Übersteigt die Summe der Aktivposten die der Passivposten, wird ein Bilanzgewinn, im umgekehrten Fall ein Bilanzverlust in Höhe des Differenzbetrags ausgewiesen, so dass die Bilanzsumme auf der Aktiv- und Passiv-Seite stets gleich hoch ist.