Bilanzierung
Definition
Bei der Bilanzierung handelt es sich um die Gegenüberstellung der Aktiva und der Passiva eines Unternehmens. Als Aktiva werden Vermögenswerte als Mittelverwendung auf der linken und Passiva als Mittelherkunft auf der rechten Seite der Bilanz systematisch gegliedert aufgeführt und jeweils bestimmten Konten zugeordnet.
Gesetzliche Grundlage
Jeder Kaufmann ist gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, seine Handelsgeschäfte und seine Vermögenslage durch Buchführung und Bilanzierung offenzulegen.
Bei der Eröffnung seines Gewerbes und darauf folgend am Ende jedes Geschäftsjahrs hat er eine Dokumentation zu erstellen, die die Vermögensverhältnisse offenlegt und das Ergebnis seiner Geschäftstätigkeit abbildet (§ 242 HGB). Nach der Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Rahmen der Unternehmensgründung folgen im Weiteren regelmäßig am Ende eines Geschäftsjahrs die sogenannten Schlussbilanzen. Die Schlussbilanz eines Geschäftsjahrs ist dabei gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des Folgejahrs. Bei der Erstellung der Bilanzen sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung (GoBil) aus § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB einzuhalten.
Die Verpflichtung zur Buchführung ergibt sich für den Kaufmann aus § 238 Abs. 1 HGB. Er muss dabei den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) folgen. Dies soll garantieren, dass einheitliche Standards für den Aufbau und die Beschaffenheit der Buchführung eingehalten werden, sodass sachverständige Dritte sich in angemessener Zeit einen korrekten Eindruck von den Geschäftsvorfällen und der Situation des Unternehmens verschaffen können.
Warum muss bilanziert werden?
Kapitalgesellschaften unterliegen der Offenlegungspflicht. Dabei handelt es sich um die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit regelmäßig über die Entwicklung ihres Vermögens bzw. über ihre wirtschaftliche Lage zu informieren. Dazu haben sie ihre Bilanz offenzulegen oder zumindest bei ausgewiesenen Institutionen zu hinterlegen.
Hintergrund für diese Verpflichtung ist der Gläubigerschutz: Die Öffentlichkeit, insbesondere (potenzielle) Anleger sowie anspruchsberechtigte Dritte, sollen durch die Offenlegung vor einer möglichen Insolvenz des Unternehmens und dem Verlust ihrer Ansprüche geschützt werden. Deshalb unterliegt die Bilanzierung strengen handelsrechtlichen Vorschriften.
Die Bilanz hat dabei gegenüber internen und externen Stakeholdern – also Anspruchs- oder Interessengruppen – unterschiedliche Informationsaufgaben:
- Auf der innerbetrieblichen Ebene wird informiert über den aktuellen Status des Unternehmens. Dazu gehören die Gewinnermittlung sowie die Darstellung der Aktiva und Passiva. Mit diesen Informationen ist die Bilanz eine der Grundlagen für Managemententscheidungen.
- Auf der außerbetrieblichen Ebene werden externe Interessenten wie Anteilseigner, Gläubiger, Staat (Fiskus) und Öffentlichkeit informiert. Einerseits kann so die Attraktivität des Unternehmens als Investment oder als Geschäftspartner verdeutlicht werden, andererseits sind diese Informationen wichtig für den Gläubigerschutz.
Aufbau einer Bilanz
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Verpflichtungen eines Unternehmens. Die beiden Seiten des Bilanzschemas, Aktiva und Passiva, entsprechen dabei insgesamt dem gleichen Wert. Die Darstellung erfolgt in Form von Konten. § 266 HGB legt die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften fest.
Die Aktivseite der Bilanz bildet das Vermögen ab und beschreibt die Verwendung der betrieblichen Mittel. Dazu werden alle im Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter und Geldmittel aufgelistet. Das Vermögen wird dabei zwei Kategorien zugeordnet, dem Anlage- und dem Umlaufvermögen.
- Das Anlagevermögen besteht aus dem materiellen und dem immateriellen Anlagevermögen. Wertmäßig erfasst werden dabei einerseits materielle Güter wie Grundstücke, Gebäude und Maschinen, andererseits immaterielle Vermögenswerte wie Patente und Lizenzen. Unter dem Punkt Finanzanlagevermögen werden hier zudem Beteiligungen oder langfristig angelegte Wertpapiere aufgeführt.
- Das Umlaufvermögen erfasst die volatilen Vermögensgegenstände. Damit sind unter anderem physisch vorhandene Artikel wie Vorräte gemeint, zum Beispiel Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halbfertigwaren, Fertigfabrikate oder Waren. Aber auch immaterielle Ansprüche gehören dazu, etwa Forderungen aller Art, kurzfristig angelegte Wertpapiere oder Zahlungsmittel, die sich auf der Bank und in der Kasse befinden.
Die Passivseite der Bilanz beschreibt die Herkunft der betrieblichen Mittel. Eine Unterteilung kann hier anhand der Kriterien Eigenkapital und Fremdkapital erfolgen:
- Das Eigenkapital ist der Kapitalbetrag, den die Eigentümer des Unternehmens diesem zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zugeführt oder in ihm belassen haben.
- Das Fremdkapital ist das von außen durch fremde Dritte zugeführte oder zur Verfügung gestellte Kapital – es sind die Schulden des Unternehmens. Dazu gehören nicht nur verschiedene Arten von Verbindlichkeiten (z. B. aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Kreditinstituten), sondern auch Rückstellungen (z. B. für Pensionen oder Steuern).
Unter Umständen sind auf beiden Seiten der Bilanz zudem noch Rechnungsabgrenzungsposten für die periodengerechte Erfolgsabgrenzung auszuweisen.
Wenn die Summe der Aktivposten die der Passivposten übersteigt, wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen: Das Unternehmen hat erfolgreich gewirtschaftet. Im umgekehrten Fall muss ein Bilanzverlust in Höhe des Differenzbetrags ausgewiesen werden; das Unternehmen hat Verlust gemacht. Wichtig ist, dass nach Abschluss der Bilanz die Bilanzsumme auf der Aktiv- und Passiv-Seite stets gleich hoch ist.
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Torsten Klanitz
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