
Auch Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge werden mittlerweile auf elektronischem Wege durchgeführt. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland für Bundesbehörden das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG).
Unter E-Government, Kurzform für Electronic Government, versteht man den verstärkten Einsatz moderner IT-Techniken und elektronischer Medien für Regierungs- und Verwaltungsprozesse. Ämter oder Behörden kommunizieren untereinander oder mit den Bürgern auf elektronischem Wege. Beispiele für E-Government sind die Online-Steuerklärung oder die Möglichkeit, die Zulassung eines Kraftfahrzeugs online zu erledigen.
Auch Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge werden mittlerweile auf elektronischem Wege durchgeführt. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland für Bundesbehörden das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG).