Ergonomischer Arbeitsplatz


Ergonomischer Arbeitsplatz

Definition

Ergonomie ist, vereinfacht ausgedrückt, die auf die physischen und psychischen Anforderungen des Menschen abgestimmte Gestaltung von Gerätschaften und Einrichtungen sowie des umgebenden Raums.

Ein Arbeitsplatz gilt als ergonomisch, wenn er an die Belange der dort tätigen Menschen bestmöglich angepasst ist. Das gilt nicht nur für das produzierende oder verarbeitende Gewerbe mit den Mensch-Maschine-Schnittstellen an Fertigungsanlagen, sondern ebenso für Dienstleister, die handgeführte Geräte einsetzen – etwa im Frisörsalon oder bei der Arbeit auf Grünflächen. Auch in administrativen Bereichen sind ergonomische Arbeitsplätze einzurichten, indem beispielsweise die Büroausstattung und der Computerarbeitsplatz entsprechend angepasst werden.

Bei allen Verbesserungen stehen Arbeitsschutz, Wirtschaftlichkeit und Humanität im Fokus – diese drei Aspekte sind gegeneinander abzuwägen. Das Ziel ist generell, die Beschäftigten vor physischen Beeinträchtigungen zu schützen, auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit, sowie deren psychische Gesundheit zu gewährleisten. Werden körperliche Schäden und mentale Belastungen vermieden, steigen das Wohlbefinden und damit die Motivation. Dies wiederum erleichtert die effiziente und fehlerfreie Arbeitsausführung.

Unter ergonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden mehrere Faktoren. Im Vordergrund steht die physische Einrichtung bzw. Ausstattung des Arbeitsplatzes. Dies bezieht sich auf die Gestaltung – den Aufbau und das Design – der Arbeitsmittel und deren Anordnung, um Greif- und Bewegungsräume anatomisch und sachlogisch zu verbessern und die Bedienerfreundlichkeit (von Hard- und Software) zu steigern. Ebenfalls zu beachten sind die Umgebungsbedingungen. Dazu zählen (Raum-)Klima, Lichtverhältnisse, Geräuschkulisse, mechanische und elektrische Einflüsse (wie Vibrationen oder elektromagnetische Felder) sowie die Raumgestaltung (Farben, Bewegungsräume). Mängel in der Gestaltung oder Belastungen durch Arbeitsbedingungen wie Staub oder Gerüche können nicht nur zu physischen, sondern auch zu psychischen Belastungen führen. Dabei sind je nach Person auch individuelle körperliche Faktoren wie Kraft, Körpergröße, Alter und mentale Aspekte vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Gesetzlich verankert ist die Ergonomie am Arbeitsplatz u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 Abs. 1 ArbStättV).

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