
Unter ergonomischen Gesichtspunkten betrachtet werden dabei die physische Einrichtung (von der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsmittel über deren Anordnung bis hin zur Beachtung von Greif- und Bewegungsräumen), die Bedienerfreundlichkeit (von Hard- und Software) sowie die Umgebung (Klima, Licht, Geräuschkulisse, mechanische (Vibrationen) und elektrische (elektromagnetische Felder) Einflüsse, Raumgestaltung, psychische Belastungen). Körperliche Faktoren wie Kraft, Körpergröße, Alter und mentale Aspekte sind dabei vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Gesetzlich verankert ist die Ergonomie am Arbeitsplatz u. a. in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 Abs. 1 ArbStättV).