Jahresabschluss


Jahresabschluss

Definition

Der Jahresabschluss ist der gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) aufzustellende rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er besteht aus der Jahresbilanz (Bilanz mit den Endbeständen der aktiven und passiven Bestandskonten), der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), in der die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres aufgeführt werden, sowie, bei Kapitalgesellschaften, einem Anhang und gegebenenfalls einem Lagebericht.

Der Jahresabschluss hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. Bilanzierung zu entsprechen und sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge auszuweisen.

Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (Informationsfunktion), ist Bemessungsgrundlage für dessen Besteuerung und für Auszahlungen wie Dividenden und Erfolgsbeteiligungen (Zahlungsbemessungsfunktion) und dient als Nachweis der in der Buchführung verzeichneten Geschäftsvorfälle sowie der finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte (Dokumentationsfunktion). Er ist sowohl Basis für Planungen und Entscheidungen des Unternehmens und seiner Anspruchsgruppen (Stakeholder) als auch Bewertungsgrundlage für Financiers bei Kapitaltransaktionen (z. B. Kreditvergaben).

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