Jahresabschluss


Jahresabschluss

Definition

Der Jahresabschluss ist die finale rückblickende finanzielle Betrachtung und Bewertung einer zwölfmonatigen Wirtschaftsperiode. Mit anderen Worten: Es handelt sich um den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahrs, das nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Rechtliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Jahresabschluss hat folgende Bestandteile aufzuweisen:

  • die Jahresbilanz. Sie umfasst die Endbestände der aktiven und passiven Bestandskonten.
  • eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV). In dieser werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs aufgeführt.
  • einen Anhang und gegebenenfalls einen Lagebericht. Dies gilt allerdings nur für Kapitalgesellschaften.

Um rechtsgültig zu sein, hat der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bzw. Bilanzierung zu entsprechen. Das heißt, in ihm sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge auszuweisen.

Der Jahresabschluss ist für die internen und externen Stakeholder ein wichtiges Dokument, denn er erfüllt folgende Funktionen:

  • Informationsfunktion. Der Jahresabschluss informiert über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
  • Zahlungsbemessungsfunktion. Er ist Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Unternehmens und für Auszahlungen wie Dividenden und Erfolgsbeteiligungen.
  • Dokumentationsfunktion. Er dient als Nachweis der in der Buchführung verzeichneten Geschäftsvorfälle sowie der finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte.

Darüber liefert der Jahresabschluss die Basis für Planungen und Entscheidungen des Unternehmens und seiner Anspruchsgruppen (Stakeholder). Zudem wird er von Finanzinstituten und Versicherungen als Bewertungsgrundlage bei Kapitaltransaktionen wie beispielsweise Kreditvergaben oder Risikoabsicherungen genutzt.

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