Kritikgespräch
Definition
Das Kritikgespräch dient einer Führungskraft dazu, Mitarbeiter auf ein Defizit hinzuweisen und durch konstruktive Kritik zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.
Als Maßnahme der Personalführung gehört das Kritikgespräch zum Führungsinstrumentarium der Mitarbeitergespräche. Zu diesen Instrumenten zählen ebenfalls das Zielvereinbarungs-, Beurteilungs-, Entwicklungs-, Konflikt-, Informations- und Problemlösungsgespräch. Alle diese Gespräche sollte wertschätzend und sachlich geführt werden. Wichtig sind dabei eine in sich konsistente Argumentation anhand belegbarer Beispiele und das Aufzeigen von Perspektiven und Konsequenzen.
Vor dem Kritikgespräch und während dieser Unterredung hat die Führungskraft drei Aspekte zu überprüfen: das Können, das Wollen und das Sollen.
- Können: Ist der Mitarbeiter in der Lage, mit seinen Fähig- und Fertigkeiten die an ihn gestellten Anforderungen umzusetzen?
- Wollen: Ist der Mitarbeiter motiviert, die Anforderungen zu erfüllen?
- Sollen: Ist der Mitarbeiter über die korrekte Vorgehensweise vollständig informiert oder bestehen Defizite, die ihm das Erledigen der Aufgabe erschweren oder gar unmöglich machen?
Am Ende des Kritikgesprächs steht eine Zielvereinbarung. Diese betrifft die Verhaltens- und Arbeitsweise des Mitarbeiters und beinhaltet eventuell auch personalwirtschaftliche Maßnahmen (z. B. die Androhung einer Abmahnung).
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Torsten Klanitz
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