Produktionsstätte


Produktionsstätte

Definition

Der Begriff Produktionsstätte ist eigentlich selbsterklärend: Es handelt sich um einen Ort, an dem produziert wird – hier „fließt der Wertstrom“. An dieser Stelle erfolgt die Wertschöpfung im industriellen oder handwerklichen Kernprozess – der Herstellung von Gütern. Erfolgt die Fertigung im großen Maßstab und mit hohem Maschineneinsatz, wird die Produktionsstätte Werk oder Fabrik genannt. Wird in kleinem Maßstab produziert, kann dies in einer Werkstätte geschehen. Ist der Anteil an Handarbeit groß, spricht man dann auch von einer Manufaktur.

Handelt es sich um einen Ort, an dem eine Dienstleistung erbracht wird, kann der Begriff „Produktionsstätte“ darauf nicht angewendet werden. Laut Duden ist eine Dienstleistung nämlich eine „Arbeit in der Wirtschaft, die nicht unmittelbar der Produktion von Gütern dient“. Dies gilt auch für das Durchführen eines Verwaltungsakts im Bereich der Administration, etwa der öffentlichen Hand. Diese Leistungen werden daher nicht an Produktionsstätten, sondern an Arbeitsstätten erbracht.

Die betriebswirtschaftliche Perspektive

Unter einer Produktionsstätte ist eine örtlich begrenzte organisatorische Einheit zu verstehen, in der Sachgüter in handwerklichen oder industriellen Verfahren hergestellt werden. Um diese Leistung zu erbringen, ist die Produktionsstätte mit den dazu erforderlichen Produktionsfaktoren auszustatten. Dazu gehören Elementarfaktoren wie Personal, Arbeits- bzw. Betriebsmittel und Werkstoffe sowie dispositive Faktoren wie das Management mit (Produktions-) Planungs-, Leitungs- und Steuerungsfunktionen. Weitere für den Betrieb oder die Erfüllung der Leistungsaufgabe eines Unternehmens erforderliche Funktionen (Einkauf, Logistik, Vertrieb, Verwaltung, Forschung und Entwicklung) muss sie nicht aufweisen. Unternehmen können aus einer oder mehreren Produktionsstätten bestehen, da es nicht erforderlich ist, dass die Produktionsstätte alle Funktionen aufweist, die nötig sind, um die Leistungsaufgabe zu erfüllen. Eine Zweigstelle kann demnach eine selbständige Produktionsstätte sein.

Die steuer- und handelsrechtliche Perspektive

Eine Produktionsstätte ist das produzierende Element einer Organisation – aber sie ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit der Organisation. Diese kann als Unternehmen aus diversen Haupt-, Hilfs-, Neben- oder Zweigbetrieben bzw. -niederlassungen sowie aus mehreren Produktions- und auch Vertriebsstätten – sogenannten Betriebsstätten – bestehen. Aus steuer- und handelsrechtlicher Perspektive muss es sich bei der Produktionsstätte daher nicht um eine rechtlich und/oder wirtschaftlich selbstständige Einheit handeln. Je nach Eigenständigkeit – als Kern eines unabhängigen Unternehmens – oder mehr oder weniger enger Zugehörigkeit zu einer Kapital- oder Personengesellschaft ist sie handels- und steuerrechtlich anders zu bewerten.

Abgrenzungen

Die Begriffe Produktionsstätte, Betriebsstätte und Arbeitsstätte sowie Produktionssystem haben einen ähnlichen Wortlaut, aber unterschiedliche Bedeutungen. Daher sollten sie nicht verwechselt oder gar synonym gebraucht werden.

Unter einer Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die dem Betrieb eines Unternehmens dient, zu verstehen – so ist sie sowohl im deutschen Steuerrecht als auch bei internationalen Übereinkünften (wie beispielsweise Doppelbesteuerungsabkommen) definiert. Eine Produktionsstätte ist damit eine spezielle Art von Betriebsstätte. Darüber hinaus gibt es aber gemäß Abgabenordnung, oft auch als „Steuergrundgesetz“ bezeichnet, noch viele weitere Arten von Betriebsstätten (§ 12 AO): die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen sowie Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen. Selbst Bauausführungen oder Montagen gelten als Betriebsstätte, wenn sie länger als sechs Monate andauern.

Arbeitsstätten sind alle Orte in Gebäuden, baulichen Einrichtungen, Anlagen oder auch im Freien, an denen sich Arbeitsplätze befinden – an denen also von mindestens einer Person gearbeitet wird – oder die im Rahmen der Arbeitstätigkeit aufgesucht werden. Rechtliche Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung, in der die Arbeitsstätte sehr genau definiert wird (§ 2 Satz 1, 2 ArbStättV):

  • (1) Arbeitsstätten sind Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden oder im Freien auf dem Gelände eines Betriebs sowie Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.
  • (2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch Orte auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie technische und bauliche Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen.

Der Begriff Produktionssystem kann aus systemtheoretischer Sicht als rationale und logisch miteinander verknüpfte Abfolge von Tätigkeiten und Prozessen definiert werden, um aus einem Input durch Throughput einen Output zu erzeugen. Ausgangsstoffe und -materialien werden im Produktionssystem durch Transformation – Bearbeitung oder Veredelung – zu einem Endprodukt umgeformt. Ein solches System kann, je nach Betrachtungsebene, eine Produktionsstätte – Werkstätte oder Fabrik –, aber auch ein Fertigungssegment oder eine Fertigungslinie sein. Im Bereich der Managementlehre wird unter Produktionssystem die Gesamtheit aller Strategien, Prinzipien und Methoden zur Produktion in einem Unternehmen verstanden. Ein Beispiel für ein berühmtes Produktionssystem ist das Toyota-Produktionssystem, das nach dem Lean-Prinzip funktioniert, also jegliche Art von Verschwendung vermeidet.

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