Qualitative Leistungsstörung
Definition
Um erfassen zu können, was hinter dem Begriff „Qualitative Leistungsstörung“ steht, muss man ihn in seine Bestandteile aufgliedern und deren Bedeutung entschlüsseln.
Kernbegriff ist die „Leistung“. Darunter ist im physikalischen Sinn die in einer bestimmten Zeitspanne vollbrachte Arbeit zu verstehen:
Leistung P = Arbeit W / Zeit t.
Beim Prozess der Leistungserstellung wird – ganz allgemein – ein gegebener Input (Eingaben oder Edukte) durch den Einsatz von Arbeit (Transformation, Throughput) in einen gewünschten Output (ein Ergebnis oder Produkt) umgewandelt. Diese Transformation kann mehr oder weniger effektiv ablaufen bzw. effizient erfolgen. In der Produktion ist dies zum Beispiel an der Kennzahl Gesamtanlageneffektivität (GAE, englisch Overall Equipment Effectivness (OEE) genannt) erkennbar. Diese wird mit folgender Formel berechnet.
GAE = Verfügbarkeit x Leistungsgrad x Qualitätsmaß = V x L x Q
Eine Störung ist eine unplanmäßige bzw. unvorhergesehene Beeinträchtigung eines Vorgangs oder Ablaufs. REFA versteht darunter „Ereignisse, die unerwartet eintreten und eine Unterbrechung oder zumindest Verzögerung der Aufgabendurchführung zur Folge haben; sie bewirken eine wesentliche Abweichung der Ist- von den Soll-Daten“. Im Prozess der Leistungserstellung ergeben sich daraus Einschränkungen in Bezug auf die Funktionsfähigkeit. Die Folge ist eine Leistungsminderung – der Output wird schlechter. Die Störung kann dabei Auswirkungen haben auf die Quantität, aber auch auf die Qualität des Ergebnisses.
Die quantitative Folge ist beispielsweise ein geringerer Ausstoß an gefertigten Gütern. Ursache kann ein Defekt an einer Fertigungsanlage sein, der zu deren Stillstand oder zu einer verringerten Geschwindigkeit (Taktfrequenz) führen kann. Möglich ist aber auch der Ausfall eines Mitarbeiters, dessen Pensum von anderen Beschäftigten übernommen werden muss – wodurch sich die Bearbeitungs- und damit die Durchlaufzeit erhöht. In diesen Fällen wirkt sich die Störung auf die Verfügbarkeit der Anlage und den Leistungsgrad aus, die GAE sinkt.
Die qualitative Folge ist beispielsweise ein erhöhter Anteil an nachzubearbeitenden Teilen oder an Ausschuss als Output. Bei gleicher Menge an gefertigten Produkten oder Waren vermindert sich deren durchschnittliche Güte – das ist ein Fall für das Qualitätsmanagement (QM). Ursache kann auch hier ein Defekt an einer Fertigungsanlage sein oder eine zu hohe Geschwindigkeit bzw. Taktfrequenz. Aber auch mangelnde Wartung bzw. die Alterung des Maschinenparks können diese Störungen verursachen. Weiterhin bietet die Mitarbeiterseite Ansatzpunkte für die bestehende Leistungseinbuße: Fehlende Aufmerksamkeit, mangelnde Qualifikation, Missverständnisse und auch geringe Motivation können Auslöser sein. Die GAE sinkt, da das vorgegebene oder gewünschte Qualitätsmaß als Menge der Gutteile im Verhältnis zu Schlechtteilen nicht erreicht wird.
Die qualitative Leistungsstörung als Rechtsbegriff
Der Begriff Leistungsstörung wird auch in der Rechtswissenschaft verwendet. Beschrieben werden mit ihm verschiedene Fälle, in denen eine Vertragspartei ihrer Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Leistung nicht nachkommt. Das durch den Vertrag bestehende Schuldverhältnis wird nicht erfüllt. Ursachen dafür können insbesondere die Unmöglichkeit der Leistungserbringung und die Nichtleistung nach Fristsetzung sein. Hier handelt es sich um eine quantitative Leistungsstörung, da Mengen betroffen sind. Aber auch der Verzug – also die zu späte Lieferung – und die Schlechtleistung sowie die Verletzung von Neben- und Schutzpflichten gehören dazu. Diese Punkte fallen unter die qualitative Leistungsstörung, da die Güte der Ausführung berührt wird.
Einzelheiten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in den § 275 – § 304 sowie § 320 – § 326 BGB. Die Schlechtleistung bei besonderen Vertragsformen, insbesondere Bestimmungen zur Gewährleistung und zum Werkvertrag, wird in den §§ 434 ff. und §§ 633 ff. BGB abgehandelt.
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