Verteilzeitzuschläge


Verteilzeitzuschläge

Definition

Unter der Verteilzeit tv versteht man gemäß REFA-Definition die Summe der Zeiten aller Ablaufabschnitte, die zusätzlich zur Ausführung planmäßiger Arbeitsabläufe sowie auftragsunabhängig auftreten können.

Verteilzeiten werden rechnerisch auf die Grundzeit tG und die Erholungszeit tEr aufgeschlagen:

  • Als Grundzeit gilt der Zeitbedarf zur Ausführung planmäßiger Arbeitsabläufe durch das Personal oder das Betriebsmittel – also Mensch und Maschine.
  • Die Erholungszeit umfasst die für die Beschäftigten notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen und/oder (im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung) festgelegten Pausenzeiten.

Alle drei Zeiten zusammen ergeben die Zeit pro Einheit tE als Ausführungszeit; die Bezugsgröße ist die Ausbringungsmenge M = 1. Unterschieden werden kann dabei zusätzlich zwischen den Verteilzeiten, die durch den Einsatz des Personals entstehen, und denen, die beim Einsatz der Betriebsmittel auftreten.

Ermittlung der Verteilzeitzuschläge

Verteilzeiten werden der Grundzeit, die oft als pro Einheit aufzuwendende Soll-Zeit vereinbart oder vorgeschrieben wird, in der Regel als Zuschlag zugerechnet. Beide Zeiten werden dann zusammengefasst als Vorgabezeit.

Etabliert hat sich als Vorgehensweise, die Verteilzeitzuschläge nicht über aufwendige Verteilzeitstudien zu ermitteln, sondern zwischen den Tarifparteien auszuhandeln und als Prozentsatz von der Grund- oder auch Ausführungszeit vorzugeben. Diese Abstimmung zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite hat sich insbesondere in Bezug auf die persönlichen Verteilzeiten durchgesetzt. Selbstverständlich bilden Verteilzeitstudien die tatsächlichen Zustände genauer ab, zeigen Ansätze zur Erhöhung der Produktivität auf und ermöglichen zielgerichtetere Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Prozesse. Da ihre Durchführung aber mit Kosten und Aufwand verbunden ist, wird häufig darauf verzichtet – auch wenn die Zuschlagsätze durchaus als Benchmark für den Vergleich von Unternehmen und Branchen dienen können.

Die Zuschlagswerte werden dann in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Üblich sind fünf Prozent für die sachliche und zehn Prozent für die persönliche Verteilzeit. Je nach Branche und Unternehmen können aber erhebliche Abweichungen von diesen Werten auftreten.

Die Gleichbehandlung aller Geschlechter ist uns wichtig und gehört zu unseren gelebten Kernwerten. In Texten verzichten wir auf sprachliches Gendern,
um ein einheitliches und unkompliziertes Lesen zu gewährleisten. Selbstverständlich sprechen wir alle Geschlechter an.