Online-Seminar: Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?
Zahlreiche Bundesländer haben ergänzend zum E-Government-Gesetz eigene Landes-E-Government-Gesetze erlassen. Diese übertragen Bundesvorschriften auf landes- und kommunalrechtliche Vorschriften und definieren zudem weitere E-Government-Pflichten für Landes- und Kommunalverwaltungen.
Wichtige Elemente des E-Governments in Deutschland sind: Das Onlinezugangsgesetz, das Digitalisierungsprogramm des IT Planungsrates, die Registermodernisierung, das interoperable Servicekonto und das Once-Only Prinzip.
Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal verknüpft werden, um zum Portalverbund Deutschland zusammengeschlossen zu werden.
Der IT-Planungsrat möchte mit dem Digitalisierungsprogramm eine Vorlage für die Online-Services aller Behörden aus Bund, Ländern und Gemeinden schaffen. In Rede dafür stehen momentan ca. 577 Dienstleistungsbündel. Der Portalverbund hat zum Ziel, Online-Services aller deutschen Behörden für jeden Bürger und jedes Unternehmen einfach erreichbar zu machen. Hierfür sollen landeseinheitliche, interoperable Servicekonten (Bürgerkonto/Unternehmenskonto) genutzt werden können. Dadurch ergeben sich für alle Bereiche der Verwaltungen neue Gestaltungspotenziale für kommunale Leistungen.
Einen wichtigen Anstoß zur Realisierung des Once-Only Prinzips und zur Einführung von Personenkennzeichen hat der Normenkontrollrat mit dem Gutachten „Registermodernisierung“ gegeben.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie in einem interaktiven Live-Vortrag das Basiswissen zu diesen Punkten des E-Government-Gesetzes. Zudem können Sie per Chat-Funktion Fragen an den Trainer stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen, die Aufgaben in der Organisation, im Prozessmanagement und in der IT wahrnehmen und Organisationsprojekte bearbeiten; Projektleiter/Organisationsberater, die bereits Projekte im Prozessmanagement bearbeiten oder zukünftig eine solche Aufgabe übernehmen werden sowie Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen, die als Mitglied eines Prozessmanagement-Teams tätig sind oder zukünftig werden.
Inhalt des Online-Seminars
- Inhalte und Anforderungen der neuen Gesetze, der Konsequenzen sowie konkrete Gestaltungswege
- Vorschriften des Bundes- und des Landes EGovG NRW, des neuen Bundesmeldegesetzes, des Personalausweisgesetzes, des De-Mail Gesetzes
- Praktische Beispiele für E-Government-Services aus E-Government-Angeboten von Behörden
- Gestaltungsmöglichkeiten für E-Government in den Bürgerämtern
- Mobiles Government – die Verwaltung kommt zum Bürger
- Organisationsarbeit für E-Government
- Nutzung von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln sowie von De.Mail für die Umsetzung von E-Government-Prozessen
- Rationalisierungspotentiale von E-Government für die Haushaltskonsolidierung
Zertifikat
Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Teilnahme am Online-Seminar „Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?“.
Trainer
Das Seminar wird von praxiserfahrenen Trainern/-innen aus dem Verwaltungsbereich durchgeführt.
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Ihr Ansprechpartner
Thorsten Raiß
Produktmanager Verwaltung
Fon: +49 6151 8801-132