Online-Seminar: Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?


E-Government-Gesetz Online-Seminar

Zahlreiche Bundesländer haben ergänzend zum E-Government-Gesetz eigene Landes-E-Government-Gesetze erlassen. Diese übertragen Bundesvorschriften auf landes- und kommunalrechtliche Vorschriften und definieren zudem weitere E-Government-Pflichten für Landes- und Kommunalverwaltungen.

Wichtige Elemente des E-Governments in Deutschland sind: Das Onlinezugangsgesetz, das Digitalisierungsprogramm des IT Planungsrates, die Registermodernisierung, das interoperable Servicekonto und das Once-Only Prinzip.

Mit dem Onlinezugangsgesetz haben alle Behörden erstmals die Pflicht, bis Ende 2022 ihre Leistungen auch elektronisch anzubieten. Alle E-Government-Portale müssen dann mit dem jeweiligen Landesportal verknüpft werden, um zum Portalverbund Deutschland zusammengeschlossen zu werden.
Der IT-Planungsrat möchte mit dem Digitalisierungsprogramm eine Vorlage für die Online-Services aller Behörden aus Bund, Ländern und Gemeinden schaffen. In Rede dafür stehen momentan ca. 577 Dienstleistungsbündel. Der Portalverbund hat zum Ziel, Online-Services aller deutschen Behörden für jeden Bürger und jedes Unternehmen einfach erreichbar zu machen. Hierfür sollen landeseinheitliche, interoperable Servicekonten (Bürgerkonto/Unternehmenskonto) genutzt werden können. Dadurch ergeben sich für alle Bereiche der Verwaltungen neue Gestaltungspotenziale für kommunale Leistungen.
Einen wichtigen Anstoß zur Realisierung des Once-Only Prinzips und zur Einführung von Personenkennzeichen hat der Normenkontrollrat mit dem Gutachten „Registermodernisierung“ gegeben.

In unserem Online-Seminar erhalten Sie in einem interaktiven Live-Vortrag das Basiswissen zu diesen Punkten des E-Government-Gesetzes. Zudem können Sie per Chat-Funktion Fragen an den Trainer stellen und sich mit den anderen Teilnehmern austauschen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen, die Aufgaben in der Organisation, im Prozessmanagement und in der IT wahrnehmen und Organisationsprojekte bearbeiten; Projektleiter/Organisationsberater, die bereits Projekte im Prozessmanagement bearbeiten oder zukünftig eine solche Aufgabe übernehmen werden sowie Mitarbeiter/-innen aus allen Fachbereichen, die als Mitglied eines Prozessmanagement-Teams tätig sind oder zukünftig werden.

Inhalt des Online-Seminars

  • Inhalte und Anforderungen der neuen Gesetze, der Konsequenzen sowie konkrete Gestaltungswege
  • Vorschriften des Bundes- und des Landes EGovG NRW, des neuen Bundesmeldegesetzes, des Personalausweisgesetzes, des De-Mail Gesetzes
  • Praktische Beispiele für E-Government-Services aus E-Government-Angeboten von Behörden
  • Gestaltungsmöglichkeiten für E-Government in den Bürgerämtern
  • Mobiles Government – die Verwaltung kommt zum Bürger
  • Organisationsarbeit für E-Government
  • Nutzung von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstiteln sowie von De.Mail für die Umsetzung von E-Government-Prozessen
  • Rationalisierungspotentiale von E-Government für die Haushaltskonsolidierung

Zertifikat

Zum Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre erfolgreiche Teilnahme am Online-Seminar „Das E-Government-Gesetz – Welche Verpflichtungen haben Behörden?“.

Trainer

Das Seminar wird von praxiserfahrenen Trainern/-innen aus dem Verwaltungsbereich durchgeführt.

Die Gleichbehandlung aller Geschlechter ist uns wichtig und gehört zu unseren gelebten Kernwerten. In Texten verzichten wir auf sprachliches Gendern,
um ein einheitliches und unkompliziertes Lesen zu gewährleisten. Selbstverständlich sprechen wir alle Geschlechter an.