Verteilzeitzuschlagsprozentsatz

Definition
Bei der Ermittlung von Verteilzeiten wird der beobachtete Zeitraum in spezielle Zeitarten untergliedert, die die ausgeführte Tätigkeit abbilden (z. B. Bearbeiten, Erholen, Arbeitsplatz vorbereiten, Störung des Betriebsmittels).
Für jede Zeitart wird der notwendige Verteilzeitzuschlagsprozentsatz zur Grundzeit bestimmt. Dabei sind mehrere Schichten oder Arbeitstage zu erfassen, um statistisch gesicherte Ergebnisse zu erhalten.
In die Vorgabezeit werden folgende Zeiten als Verteilzeit tv aufgenommen:
- zusätzliche Zeiten für schicht- und wochenkonstante Ablaufabschnitte, die unabhängig von der Ausführung des Arbeitsauftrags auftreten, sofern sie nicht gesondert abgegolten werden (sachlich konstante Verteilzeit, Vsk);
- zusätzliche Zeiten, mit deren Auftreten nur bei Ausführung des Arbeitsauftrags zu rechnen ist (sachlich variable Verteilzeit, Vsv);
- zusätzliche Zeiten, die unabhängig von der Ausführung des Arbeitsauftrags dem Menschen gewährt werden (persönliche Verteilzeit, Vp).
Es gilt:
V = Vsk + Vsv + Vp
Mit Vsk, Vsv und Vp lassen sich die Verteilzeitzuschlagsprozentsätze zsk, zsv und zp (sk: sachlich konstant; sv: sachlich variabel; p: persönlich) errechnen. Die Verteilzeit wird häufig als prozentualer Zuschlag zur Grundzeit angegeben:

Der Verteilzeitzuschlagsprozentsatz ergibt sich dann als Summe der Verteilzeitzuschlagsprozentsätze zsk, zsv und zp:
zv = zsk + zsv + zp
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