Fort- oder Weiterbildung?
Die Qualifikation von Beschäftigten erfolgt häufig über Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen. In Zeiten des rasanten Wandels und des Einzugs von Industrie 4.0 mit all ihren Neuerungen in den meisten Berufen sind sie unerlässlich, wenn man mit der Konkurrenz mithalten möchte.
Die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet – doch sie sind nicht deckungsgleich. Die Unterscheidung macht deutlich, wann welche Bildungsmaßnahme gewählt werden sollte – und wer für die Finanzierung aufkommt.
Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung
Der wesentliche Unterschied zwischen der Fort- und der Weiterbildung besteht darin, dass die Fortbildung sich auf eine konkrete Anforderung im Rahmen der aktuellen beruflichen Tätigkeiten bezieht, während die Weiterbildung dazu dient, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Damit sind Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel umfassender und umfangreicher als eine Fortbildung – und mit höherem Zeitaufwand verbunden. Sie werden meist eingesetzt, um Beschäftigte für höherwertige Positionen zu qualifizieren oder die Arbeitsorganisation zu flexibilisieren.
Fortbildung
Der Begriff der Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG) geregelt. Eine Fortbildung setzt einen Berufsabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung voraus. Ziel der Fortbildung ist, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ im aktuellen Tätigkeitsfeld zu gewährleisten (Anpassungsfortbildung), also beispielsweise auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben, oder zu erweitern (Aufstiegsfortbildung), etwa zur Übernahme neuer Aufgaben.
Fortbildungen werden von Berufsverbänden, Kammern und Fort- und Weiterbildungsträgern angeboten. Die Kosten für die Fortbildung trägt in der Regel der Arbeitgeber.
Die Dauer einer Fortbildung kann dabei sehr unterschiedlich sein. Von einem Tag bis hin zu mehreren Monaten ist alles möglich. Wenn es sich um sogenannte Aufstiegsfortbildungen handelt, enden sie häufig mit einer Prüfung.
Weiterbildung
Eine Weiterbildung ist flexibler als die Fortbildung und kann sowohl im beruflichen als auch im privaten Rahmen besucht werden. Sie dient dem Ausbau der im Berufsleben bereits erworbenen Fähig- und Fertigkeiten und erweitert den beruflichen Handlungsspielraum über die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit hinaus. Dabei kann sie sich auch einem ganz anderen Tätigkeitsfeld widmen und muss mit der bisherigen Berufsausübung nicht unbedingt etwas zu tun haben. Eine solche Zusatzqualifikation kann dazu dienen, Positionen als Fach- und/oder Führungskraft im Unternehmen zu erreichen, aus der Arbeitslosigkeit heraus eine (höherwertige) Anstellung zu finden oder um sich beruflich umzuorientieren. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem Zertifikat, das die erworbenen Qualifikationen bescheinigt, dokumentiert.
Weiterbildungen werden von zertifizierten Weiterbildungsträgern sowie (Fach-) Hochschulen oder Fernuniversitäten angeboten. Die Finanzierung kann (freiwillig) vom Arbeitgeber übernommen werden, der sowohl von der höheren Qualifikation des oder der Mitarbeitenden als auch vom Motivationsschub auf dieser Seite profitieren kann und sich damit einen Punkt als attraktiver Arbeitgeber sichert. Zudem besteht, bei privater Finanzierung, die Möglichkeit, staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Über das Qualifizierungschancengesetz werden der Arbeitsagentur durch den Bund umfangreiche staatliche Fördermittel für Weiterbildung zur Verfügung gestellt.