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Der REFA-Blog

Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Instrument zur Mitarbeiterbindung in der Gesundheitswirtschaft?


Dienstag, 23.08.2022
Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Instrument zur Mitarbeiterbindung in der Gesundheitswirtschaft?

Die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen durch von ihnen eingebrachtes Kapital scheint auch in der Gesundheitswirtschaft angekommen zu sein. Der in sechs europäischen Ländern tätige Pflegedienstleister Korian beispielsweise, ein Mitglied des europäischen Clariane-Konzerns, bietet ihnen seit Juli 2022 eine Kapitalbeteiligung in Form von Aktien an. Als Kritik wird geäußert, dass diese weitere Ökonomisierung der Gesundheitswirtschaft keine Vorteile für die Betreuten brächte, sondern nur den Beschäftigten diene. Aber lassen sich diese durch ein solches Modell korrumpieren?

Eine Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeitgebers ist nichts Neues – auch nicht in der Gesundheits- und Pflegebranche. Schon im Jahr 2010 hat ein inhabergeführter Träger stationärer Pflegeeinrichtungen und Anbieter ambulanter Pflege im niedersächsischen Lilienthal eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingeführt, um seinen Beschäftigten zusätzlich attraktive Einkommenschancen zu gewähren und diese am Unternehmenserfolg und -wachstum teilhaben zu lassen. Bei einer solchen Mitarbeiterkapitalbeteiligung handelt es sich also nicht um einen zusätzlichen Entgeltbaustein, sondern um eine Kapitalbeteiligung, die Kapitalerträge generiert.

Zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die Beteiligung nach allgemeiner Auffassung erst dann, wenn Geschäftsanteile zu Vorzugskonditionen an die Mitarbeiter abgegeben und steuerliche Vorteile genutzt werden. Dabei ist im Einzelfall zu analysieren, inwieweit eine solche Mitarbeiterkapitalbeteiligung die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen erhöht und so die Mitarbeiterbindung verstärkt oder eher als „Goldener Käfig“ empfunden wird, der ein Ausscheiden aus der Firma erschwert. Entscheidend für die Bewertung sind unter anderem etwa die Rückkaufbedingungen der Mitarbeiteraktien durch den Arbeitgeber, wenn Angestellte von sich aus kündigen.

An der Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter wird ebenso wie an deren Erfolgsbeteiligung kritisiert, dass sich die Mitarbeiter korrumpieren lassen könnten. Es wird die These aufgestellt, dass die Mitarbeiter Missstände in der Pflege nicht beheben und Mängel nicht beseitigen würden, um keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen. Die hilflosen und ausgelieferten Patienten wären dabei die Leidtragenden. Diese Argumentation ist zwar nachvollziehbar, sie vernachlässigt aber, dass Pflegemissstände immer wieder öffentlich angeprangert werden. Oft handelt es sich dabei um Angehörige des Personals, die ein starkes Selbstwertgefühl und -bewusstsein haben und als sogenannte Whistleblower auftreten. Erfahrungsgemäß lassen sich diese Personen nicht von den vergleichsweise geringen Erträgen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung oder dem dabei über die Jahre angesparten Kapital korrumpieren. Zudem ist es jedem Beschäftigten freigestellt, dieses Angebot des Arbeitgebers anzunehmen: Niemand muss sich an dem Arbeit gebenden Unternehmen beteiligen.