Bildungsurlaub: Extra-Urlaub für Ihre Weiterbildung
Die Urlaubsplanung hat sich mittlerweile zu einem Ganzjahreshobby entwickelt, um Frühbucherrabatte zu sichern und Brückentage bestmöglich zu nutzen. Auch spontane Wochenendtrips und Städtereisen stehen hoch im Kurs. Eine Extraportion Urlaub wäre da für viele willkommen. Gute Nachricht: Die meisten haben tatsächlich Anspruch auf Bildungsurlaub – unter der Voraussetzung, dass dieser für eine anerkannte Weiterbildungsmaßnahme genutzt wird.
Was ist Bildungsurlaub überhaupt?
Der Bildungsurlaub – je nach Bundesland auch als Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Weiterbildungsurlaub bezeichnet – ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. In nahezu allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, können sich Arbeitnehmer bis zu fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren freistellen lassen. Das Gehalt wird in dieser Zeit fortgezahlt.
Rechtsgrundlage ist, je nach Bundesland, das jeweilige Bildungszeitgesetz, Weiterbildungsgesetz, Bildungsurlaubsgesetz oder Bildungsfreistellungsgesetz. Die Regelungen unterscheiden sich leicht, daher lohnt es sich, die landesspezifischen Bestimmungen zu prüfen.
Welche Themen werden als Bildungsurlaub anerkannt?
Die als Weiterbildung anerkannten Themenbereiche sind ebenfalls abhängig vom jeweiligen Bundesland. Im Mittelpunkt stehen:
- Berufliche Weiterbildung (z. B. Fach-, Methoden- oder Führungskompetenzen),
- Politische Bildung,
- Qualifizierungen für ein Ehrenamt,
- teils auch allgemeine Weiterbildungsveranstaltungen, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen.
Voraussetzung für die Gewährung des Bildungsurlaubs ist, dass die jeweilige Maßnahme vom Gesetzgeber anerkannt ist. Hinweise dazu finden sich in offiziellen Verzeichnissen und Datenbanken, etwa auf www.bildungsurlaub.de
Kosten, Förderung und steuerliche Vorteile
Auch wenn das Gehalt während der Freistellung weitergezahlt wird, tragen Arbeitnehmer in der Regel die Kosten für die Kurse selbst. Es gibt jedoch Förderprogramme der Bundesländer oder bundesweite Initiativen wie die Bildungsprämie, die finanzielle Unterstützung bieten.
Darüber hinaus lassen sich Kosten für anerkannte Weiterbildungen häufig steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen, wie z. B. Teilnahmegebühren, Reisekosten oder Lernmaterialien.
Bildungsurlaub beantragen: So geht’s Schritt für Schritt
- Informieren: Prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Bundesland Anspruch auf Bildungsurlaub haben und welche Voraussetzungen gelten.
- Seminar auswählen: Achten Sie darauf, dass die Weiterbildung anerkannt ist.
- Unterlagen zusammenstellen: Für den Antrag benötigen Sie in der Regel
- ein formloses Anschreiben mit Beschreibung des Seminars und seines Nutzens,
- eine Anmeldebestätigung,
- den Anerkennungsbescheid und
- einen Ablaufplan der Veranstaltung.
- Fristen beachten: Diese variieren je nach Bundesland. In vielen gilt eine Antragsfrist von sechs Wochen, in anderen bis zu neun Wochen vor Beginn der Weiterbildung.
- Antrag einreichen und Bestätigung abwarten: Wird der Antrag genehmigt, steht dem Bildungsurlaub nichts mehr im Weg.
Bildungsurlaub lohnt sich
Bildungsurlaub ist eine wertvolle Möglichkeit, sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Wer die gesetzlichen Regelungen und Fristen kennt, kann den Anspruch gezielt nutzen, um neue Kenntnisse zu erwerben, den eigenen Horizont zu erweitern oder sich auf zukünftige Aufgaben vorzubereiten.
Ob Sprachkurs, Führungstraining oder politische Bildung – die Auswahl an anerkannten Weiterbildungen ist groß. Wichtig ist nur, frühzeitig zu planen, die Anerkennung der Maßnahme zu prüfen und den Antrag rechtzeitig einzureichen. So wird aus dem „Extra-Urlaub“ ein echtes Plus für die eigene Entwicklung.
