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Der REFA-Blog

EU AI Act: Das müssen Unternehmen jetzt wissen


Dienstag, 14.10.2025
EU AI Act: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Künstliche Intelligenz (KI) verändert nicht nur Technologien, sondern ganze Märkte, Geschäftsmodelle und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit dem EU-KI-Gesetz (EU AI Act) hat die Europäische Union nun erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, um den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren. Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI einsetzt, entwickelt oder vertreibt, muss sich auf neue, verbindliche Anforderungen einstellen.

Was regelt das EU-KI-Gesetz?

Das EU-KI-Gesetz ist eine Verordnung der Europäischen Union, die für alle Mitgliedsstaaten direkt gilt. Ziel ist es, KI-Systeme sicher, transparent und vertrauenswürdig zu machen und gleichzeitig Innovation zu fördern.

Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Risikoklassen – von minimalem bis hin zu inakzeptablem Risiko. Systeme mit inakzeptablem Risiko, etwa solche, die Menschen manipulieren oder Social Scoring ermöglichen, werden in der EU verboten.

Wichtige Eckdaten

Das Gesetz gilt seit dem 1. August 2024.

Die Umsetzung erfolgt jedoch stufenweise: Viele Pflichten – insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme – greifen erst ab August 2026 bzw. August 2027.

Das Gesetz betrifft nicht nur Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch Anbieter außerhalb, wenn ihre Systeme auf dem europäischen Markt eingesetzt werden oder deren Ergebnisse hier Anwendung finden. Damit wird der AI Act faktisch zu einem globalen Standard für vertrauenswürdige KI.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Unternehmen sollten jetzt beginnen, sich systematisch auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Zeit bis zum Inkrafttreten aller Bestimmungen sollte genutzt werden, um Prozesse, Verantwortlichkeiten und Dokumentationen anzupassen.

Klassifizierung von KI-Systemen

Zunächst gilt es zu prüfen, ob eingesetzte oder entwickelte Systeme als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Dazu zählen beispielsweise Anwendungen in den Bereichen Personalwesen, Gesundheitswesen, Kreditvergabe oder kritische Infrastrukturen. Für diese Systeme gelten besonders strenge Pflichten.

Risikomanagement und Dokumentation

Ein wirksames Risikomanagementsystem ist Pflicht. Dazu gehört eine nachvollziehbare technische Dokumentation, regelmäßige Prüfungen und eine sorgfältige Nachweisführung über den sicheren Betrieb der KI.

Datenqualität

Die für das Training und den Betrieb verwendeten Daten müssen repräsentativ, korrekt und möglichst vollständig sein. Verzerrungen (Bias) und Diskriminierungen sind zu vermeiden – ein Aspekt, der nicht nur juristisch, sondern auch ethisch relevant ist.

Menschliche Aufsicht und Transparenz

KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass menschliche Kontrolle möglich bleibt. Nutzer müssen klar darüber informiert werden, wenn sie mit KI interagieren. Transparenzpflichten, etwa zu Funktionsweise, Datenquellen oder Grenzen der Systeme, sind zentral.

Registrierung und Konformitätsbewertung

Hochrisiko-KI-Systeme müssen vor dem Inverkehrbringen oder der Nutzung in der EU registriert und zugelassen werden. Dazu gehören eine Konformitätsbewertung und in vielen Fällen eine CE-Kennzeichnung.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Damit das KI-Gesetz nicht zur Hürde, sondern zur Chance wird, sollten Unternehmen strategisch vorgehen und schrittweise Strukturen aufbauen.

1. Bestandsaufnahme durchführen
Welche KI-Systeme nutzt das Unternehmen aktuell und wie sind diese zu bewerten? Eine gründliche Analyse ist der erste Schritt, um Handlungsbedarf zu erkennen.

2. Zuständigkeiten klären
Wer ist verantwortlich für Compliance, Datenschutz, IT und Recht? In vielen Fällen ist es sinnvoll, diese Themen zu bündeln und klar zu definieren. KI-Kompetenz-Schulungen für Mitarbeiter helfen, ein gemeinsames Verständnis für die neuen Anforderungen zu schaffen.

3. Prozesse und Dokumentation etablieren
Unternehmen müssen sicherstellen, dass technische Dokumentationen, Prüfprotokolle und Logs konsequent geführt werden. Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen der Systeme sollten Teil des Qualitätsmanagements sein.

4. Compliance-Plan mit Meilensteinen entwickeln
Es empfiehlt sich, konkrete Fristen festzulegen, etwa bis wann Hochrisiko-Systeme geprüft oder zertifiziert werden müssen. Auch Ressourcenplanung (Personal, Budget, ggf. externe Beratung) sollte frühzeitig erfolgen.

5. Rechtliche und technische Expertise einholen
Da noch einige Detailfragen zur Auslegung offen sind, ist die Unterstützung durch Fachanwälte und KI-Experten ratsam. So lassen sich Fehlentwicklungen, Haftungsrisiken und Bußgelder vermeiden.

6. Transparenz und Ethik als Chance verstehen
Verantwortungsvoller KI-Einsatz stärkt nicht nur die Rechtssicherheit, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden. Ethik, Fairness und Nachvollziehbarkeit werden zu echten Wettbewerbsvorteilen.

Die Rolle des KI-Beauftragten

Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist die Benennung eines KI-Beauftragten. Diese Person fungiert als Schnittstelle zwischen IT, Recht, Compliance und Geschäftsführung. Sie sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben umgesetzt, Risiken erkannt und Innovationen verantwortungsvoll gesteuert werden.

Fazit

Das EU-KI-Gesetz markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Es zeigt klar: KI ist kein unregulierter Technologiebereich mehr, sondern ein Feld mit klaren Pflichten, Verantwortlichkeiten und Chancen.

Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen und Wettbewerbsvorteile. Frühzeitiges Engagement zahlt sich aus – durch bessere Datenqualität, stabilere Prozesse und eine starke Position in einem zunehmend regulierten Markt.